Verbrauchertelegramm
Gasspürgeräte

Installation nicht verpflichtend!

In letzter Zeit häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Anfragen bezüglich eines Unternehmens, welches Gasspürgeräte (rivelatore gas) Tür zu Tür vertreibt.
Wir möchten daran erinnern, das die Installation eines solchen Geräts nicht verpflichtend ist – es ist jedem freigestellt, ob er ein solches Gerät kaufen möchte oder nicht! Auch handelt es sich hierbei um ein Haustürgeschäft, und daher ist es den Konsumenten zudem möglich, den Vertrag binnen 10 Tagen ab Unterzeichnung (per Einschreiben mit Rückantwort) rückgängig zu machen (Art. 64 GvD 206/2005). Das Gerät muss hierbei, auf Kosten des Verbrauchers, dem Unternehmen zurückgeschickt werden.

Verbrauchertelegramm
Finanzcracks und Verluste bei Geldanlagen

VZS bietet neuen Dienst:
Rechtliche Erstberatung für Geschädigte

Nach dem Gerichtsurteil, das einem Bankkunden Schadenersatz für die erlittenen Verluste bei der Anlage in Lehman-Brothers-Wertpapiere zugesprochen hat, kündigt die Verbraucherzentrale einen neuen Dienst an: dieser besteht in einer ersten Bewertung und Rechtsberatung in Bezug auf erlittene Verluste im Geldanlagebereich.
Wir konnten bei vielen anderen SparerInnen wir ein großes Bedürfnis nach Gerechtigkeit feststellen. Um diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen, wird ab Juli ein neuer Dienst eingerichtet: Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia, Rechtsberater der nationalen Verbrauchervereinigung Federconsumatori, steht den Mitgliedern der Verbraucherzentrale Südtirol einmal im Monat zur Verfügung, um gemeinsam auf die einzelnen Fälle einzugehen, und die Möglichkeit einer Rechtsklage im Zusammenhang mit Verlusten bei Geldanlagen zu bewerten.
Vormerkungen: Tel. 0471 975597
(Mo-Do 9-12 + 14-17 / Freitag 9-12)
oder info@verbraucherzentrale.it.