Verbrauchertelegramm
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Achtung Abzocke: Verbraucher sollen
Mahnbriefe auf Estland ignorieren

Im März diesen Jahres hatten sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen einige Verbraucher gemeldet, die im Internet nach einem Gratis-Tool für die Bewertung ihres Gebrauchtautos gesucht hatten und dabei unverhofft auf eine Seite gelangt sind, die für die Dienstleistung 59,50 Euro verlangte. Nun erhalten sie Mahnbriefe von einem angeblichen Anwaltbüro aus Estland. Um eine gerichtliche Klage noch abzuwenden, soll man 259,50 Euro zahlen, so steht es in dem Brief. Das Europäische Verbraucher Zentrum rät allen Verbrauchern, nicht auf die Drohungen des „Anwaltbüros“ einzugehenund nicht weiter zu reagieren. Dieser Fall zeigt, dass die EU nicht nur für einen gemeinsamen Markt für Waren und Dienstleistungen darstellt, sondern manchmal auch unlautere Geschäftspraktiken und Betrügereien keine Grenzen mehr kennen.
Weitere Informationen:
www.euroconsumatori.org

Verbrauchertelegramm
VZS: Zweitmeinung bei Zahnbehandlung unerlässlich

Vertragsfallen vorbeugen

Immer mehr VerbraucherInnen befolgen die goldene Grundregel, sich vor einem anstehenden Zahnarztbesuch mindestens eine Zweitmeinung einzuholen, um vor allen Dingen die aus medizinischer Sicht angebrachteste Behandlung zu erhalten. Selbstverständlich bildet dabei auch der Kostenaspekt eine wichtige Rolle, und gelegentlich stellt sich heraus, dass ein zweites Angebot unter dem Strich günstiger ist und dabei mindestens gleich viel Vertrauen verdient. Um sicherzustellen, dass man sich nicht vorzeitig an ein Angebot bindet, und dass man daher zwischen den Angeboten frei wählen kann, empfiehlt die Verbraucherzentrale, niemals sofort eine Unterschrift zu setzen, ohne vorher sehr aufmerksam den ganzen Text – auch und insbesondere Kleingedrucktes und am Ende des Kostenvoranschlages angefügte Sätze – zu lesen. Noch besser ist es, eine Nacht darüber zu schlafen und das Geschriebene nochmals zu lesen und im Zweifelsfalle den Zahnarztfuchs zu fragen.
Tipp: Ein Vertrag mit einem Zahnarzt kann jederzeit aufgelöst werden, unter Bezahlung der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten.