Verbrauchertelegramm

65 Prozent Steuerabzug für energetische
Sanierungsarbeiten

Der Steuerabzug für energetische Sanierungsarbeiten wurde bis zum 31. Dezember 2013 verlängert, und dabei von 55 auf 65 Prozent erhöht. Die Erhöhung greift ab dem 06. Juni 2013. Zudem wird ab diesem Datum für Wärmepumpen und Geothermieanlagen (Erdwärmenutzung) kein Steuerabzug mehr gewährt. Für diese Systeme kann künftig um eine Förderung im Rahmen des so genannten Wärmekontos (Conto termico) angesucht werden. Auch der Steuerabzug für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Ausmaß von 50 Prozent der Ausgaben wurde bis Jahresende verlängert. Eine Neuerung stellt dabei die Absetzbarkeit der Möbel im Rahmen der Sanierungsarbeiten dar. Diese können bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro im Ausmaß von 50 Prozent von der Einkommenssteuer abgezogen werden (also maximaler Abzug 5.000 Euro).
Weitere Informationen:
www.verbraucherzentrale.it/bauen.1

Verbrauchertelegramm
Nachtstrom Ende der Märchenstunde

VZS: diese Nachtstromtarife könnten
ruhig abgeschafft werden

Was als Schritt in eine intelligente Stromversorgung gedacht war, entpuppt sich zusehends als Bluff. Die Idee war gut: zeitvariable Tarife, die Anreize zum Energiesparen und zur besseren Steuerung des Energieverbrauchs setzen. DieÜberlegungen waren einfach: Nachts und am Wochenende wird in Haushalten und Betrieben weniger Strom verbraucht als tagsüber an Werktagen. Um die Kraftwerke mit gleichmäßigerer Auslastung und dadurch kostengünstiger betreiben zu können, stellen Kraftwerksbetreiber Strom in so genannten Schwachlastzeiten, also vor allem nachts, preisgünstiger zur Verfügung. Diese günstigeren Preise wollte man an die Kunden weitergeben. Doch dem ist nicht so! Wer heute beispielsweise die Tarife für 2700 kWh Strom (Leistung 3 kW) in Bozen vergleicht, stellt bei Kunden des geschützten Marktes, die den Nachtstromverbrauch von 66 auf 80 Prozent erhöhen (und dies ist nicht so leicht...), eine jährliche Einsparung von 3,99 Euro fest. Wer den Stromverbrauch zu 90 Prozent in den Nacht- und Feiertagstarif hinein verlegt, der spart 6,96 Euro im Jahr (504,32 gegenüber 511,28). Fürwahr kein wirklicher Anreiz, um die Waschmaschine, den Geschirrspüler und andere Haushaltsgeräte zu Abend- und Wochenendzeiten zu benutzen.