Verbrauchertelegramm
Finanzcracks und Verluste bei Geldanlagen

VZS bietet neuen Dienst:
Rechtliche Erstberatung für Geschädigte

Nach dem Gerichtsurteil, das einem Bankkunden Schadenersatz für die erlittenen Verluste bei der Anlage in Lehman-Brothers-Wertpapiere zugesprochen hat, kündigt die Verbraucherzentrale einen neuen Dienst an: dieser besteht in einer ersten Bewertung und Rechtsberatung in Bezug auf erlittene Verluste im Geldanlagebereich.
Wir konnten bei vielen anderen SparerInnen wir ein großes Bedürfnis nach Gerechtigkeit feststellen. Um diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen, wird ab Juli ein neuer Dienst eingerichtet: Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia, Rechtsberater der nationalen Verbrauchervereinigung Federconsumatori, steht den Mitgliedern der Verbraucherzentrale Südtirol einmal im Monat zur Verfügung, um gemeinsam auf die einzelnen Fälle einzugehen, und die Möglichkeit einer Rechtsklage im Zusammenhang mit Verlusten bei Geldanlagen zu bewerten.
Vormerkungen: Tel. 0471 975597
(Mo-Do 9-12 + 14-17 / Freitag 9-12)
oder info@verbraucherzentrale.it.

Verbrauchertelegramm

65 Prozent Steuerabzug für energetische
Sanierungsarbeiten

Der Steuerabzug für energetische Sanierungsarbeiten wurde bis zum 31. Dezember 2013 verlängert, und dabei von 55 auf 65 Prozent erhöht. Die Erhöhung greift ab dem 06. Juni 2013. Zudem wird ab diesem Datum für Wärmepumpen und Geothermieanlagen (Erdwärmenutzung) kein Steuerabzug mehr gewährt. Für diese Systeme kann künftig um eine Förderung im Rahmen des so genannten Wärmekontos (Conto termico) angesucht werden. Auch der Steuerabzug für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Ausmaß von 50 Prozent der Ausgaben wurde bis Jahresende verlängert. Eine Neuerung stellt dabei die Absetzbarkeit der Möbel im Rahmen der Sanierungsarbeiten dar. Diese können bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro im Ausmaß von 50 Prozent von der Einkommenssteuer abgezogen werden (also maximaler Abzug 5.000 Euro).
Weitere Informationen:
www.verbraucherzentrale.it/bauen.1