aktuell

Legislaturperiode 2013-2018:
der gewerkschaftliche Vorschlagskatalog

Die vier Südtiroler Gewerkschaftsbünde ASGB, SGB-CISL, AGB-CGIL, SGK-UIL haben für die kommende Legislaturperiode Vorschläge und Forderungen an die Politik ausgearbeitet.
Die zwei Leitlinien des Dokuments sind:
eine Rationalisierung der Gesetze, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen, mehr Transparenz zu schaffen, eine Vereinfachung zu erreichen und die Kosten zu verringern;
eine Verbesserung der Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren und eine verantwortungsvolle Sozialpartnerschaft.
„Das Land Südtirol hat sich bei seiner Maßnahmensetzung auf die einzelnen Bereiche konzentriert, ohne dabei aber das Gesamte im Auge zu behalten. Genau dieser gesamtheitliche Blick wäre aber angesichts der seit fünf Jahren andauernden strukturellen Krise notwendig gewesen“, so die Generalsekretäre. In diesem Sinne müsste eine Abänderung der Ausgabengesetze des Landes in Angriff genommen werden, damit die Wettbewerbsfähigkeit Südtirols mittels der Autonomie und der dafür bereitgestellten Geldmittel neu definiert werden kann, vor allem in Anbetracht der geänderten Rahmenbedingungen aufgrund der strengen EU-Haushaltsvorgaben.“
Die anzustrebende Methode ist eine trilaterale Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie der Landesregierung. „Die Wiedereinrichtung des Landes-Wirtschafts- und Sozialbeirates wäre diesbezüglich ein Schritt in die richtigeRichtung.“
Im Dokument sind folgende konkrete
Vorschläge enthalten:
1. Ein Landesgesetz, welches die Durchführungsbestimmung (Mailänder Abkommen) zu den sozialen Abfederungsmaßnahmen umsetzt und die Geldmittel hierfür zweckbindet. Anschließend sollte die Konvention mit dem INPS für die Auszahlung von höheren Leistungen festgelegt werden.
2. Ein Landesgesetz zu den Ausschreibungen, welches die gesamtstaatliche Regelung ergänzt und es erlaubt, das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der enthaltenen sozialen Schutzklauseln zu ermitteln.
3. Familienförderung: „In Bezug auf die Unterstützung der Familien muss der demografische Wandel berücksichtigt werden. Immer mehr Familien müssen die Pflege von älteren Personen und die Betreuung von Kleinkindern schultern. Deshalb schlagen wir eine Überarbeitung der Familienförderung vor, die darauf abzielt, die Vielzahl an finanziellen Leistungen zu vereinfachen und bessere Bedingungen für die Frauen zu schaffen damit sie nicht aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden müssen.“
4. Harmonisierung der Sozialleistungen, ergänzende Leistungen auf lokaler Ebene, Ausdehnung der Kollektivvertragsverhandlungen.
5. Gesundheitswesen: der Landesgesundheitsplan muss erstellt werden.
6. Einen Einheitstext zur Wirtschaftsförderung, welcher die bisherigen Bestimmungen abschafft bzw. zusammenfasst und dem Zusammenschluss von Betrieben und der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einen Vorrang einräumt.
7. Maßnahmen zur Belebung der Baubranche, und zwar die energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude und Vorschuss der gesamtstaatlichen Steuerbegünstigungen durch das Land.
8. Verringerung des Abstandes zwischen Lohnkosten und Nettogehalt.
9. Im Bereich der lokalen öffentlichen Dienste kann eine Gesellschaft auf Landesebene mit den Gemeinden als Gesellschaftern gerechtere und transparentere Tarife bringen.

Verbrauchertelegramm
Gasspürgeräte

Installation nicht verpflichtend!

In letzter Zeit häufen sich in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Anfragen bezüglich eines Unternehmens, welches Gasspürgeräte (rivelatore gas) Tür zu Tür vertreibt.
Wir möchten daran erinnern, das die Installation eines solchen Geräts nicht verpflichtend ist – es ist jedem freigestellt, ob er ein solches Gerät kaufen möchte oder nicht! Auch handelt es sich hierbei um ein Haustürgeschäft, und daher ist es den Konsumenten zudem möglich, den Vertrag binnen 10 Tagen ab Unterzeichnung (per Einschreiben mit Rückantwort) rückgängig zu machen (Art. 64 GvD 206/2005). Das Gerät muss hierbei, auf Kosten des Verbrauchers, dem Unternehmen zurückgeschickt werden.