Energiewerker
Private E-Werke, Fernheizwerke und Biogasanlagen

Landeskollektivvertrag unterzeichnet

Nach zwei Treffen mit den Vertretern des Raiffeisenverbandes und Unternehmerverbandes konnte am 06. Juli 2013 der Landekollektivvertrag für die Mitarbeiter der privaten E-Werke, Fernheizwerke und Biogasanlagen unterzeichnet werden. Bei den Verhandlungen dabei waren die beiden Sekretäre der GEW, Hansjörg Unterer und Stefan Gasser.
Die erreichten Erneuerungen und Lohnerhöhungen können als positives Ergebnis gewertet werden.
Nachstehend die wichtigsten Neuerungen
Monatlich 160 Euro an durchschnittlichen Lohnerhöhungen
25 Euro ab Juli 2013
45 Euro ab Januar 2014
45 Euro ab Januar 2015
45 Euro ab Dezember 2015
Weiters gibt es eine Nachzahlung von durchschnittlich 130 Euro für die vertragslose Zeit. Sollte bis September 2013keine betriebliche Erfolgsprämie feststehen, stehen den Arbeitnehmern monatlich 20 Euro rückwirkend ab Januar 2013 und 25 Euro ab Januar 2014 zu.
Bereitschaftsdienst
Wochentag 15 Euro, Samstag 35,5 Euro, Sonn- und Feiertage 59 Euro. Außerdem zusätzliche Auszahlung von 460 Euro (durchschnittlicher Parameter) in zwei Raten und zwar 120 Euro im September 2014 und 340 Euro im September 2015. Der Beitrag für die Zusatzfürsorge zu Lasten der Betriebe wird auf 480 Euro jährlich angehoben. Somit können die Leistungen für Zahnbehandlungen erhöht werden. Weitere 20 Euro im Jahr werden für noch zu bestimmende Leistungen dazukommen.
Im Herbst 2013 gibt es ein Treffen mit den beiden Verbänden und Vertretern der Arbeitgeber sowie den G.W.O. um über eineZulage für Mitarbeiter mit verschiedenen Aufgabenbereichen zu verhandeln. Außerdem wird über die Rückvergütung der Stromrechnung für die Mitarbeiter diskutiert; die Arbeitgeber wollten diese abschaffen, unsere Gewerkschaft ist aber strickt dagegen ist.
Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren – 01.01.2013 bis 31.12.2015. Der Landeskollektivvertrag wird demnächst gedruckt (deutscher Text) und den Mitarbeitern zugestellt. Für weitere Fragen stehen die Fachsekretäre der GEW jederzeit zur Verfügung.

Landesbedienstete

Neue Haftpflichtversicherung

Ab sofort können wir unseren Mitgliedern eine Haftpflichtversicherung anbieten, welche nicht nur Personen- und/oder Sachschäden versichert, sondern auch Vermögensschäden. Die Mitglieder der ASGB-Landesbedienstete, unabhängig von ihrer Funktion und von ihrem Berufsbild (ausgeschlossen bleibt lediglich derSanitätsbereich), können sich jetzt gegen Personen-, Sach- und Vermögensschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit versichern. Diese Versicherungspolizze wurde über den Raiffeisen Versicherungsdienst mit der Gesellschaft Assimoco abgeschlossen und enthält folgenden Schutz:

Die Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen infolge eines Schadenereignisses, welches einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einen Dritten oder einen Vermögensschaden an der öffentlichen Verwaltung zur Folge hat.
NEU: die betroffenen Berufsbilder können nun auch die sogenannte buchhalterische Haftung/responsabilità contabile versichern, s. Option b). Diese betrifft die Rechnungsführer und bezieht sich auf die Überprüfung der vom Rechnungsbeamten/Buchhalter vorgelegten Abrechnung.
Die Deckung beträgt Euro 1.500.000.

Es sind drei Versicherungsoptionen vorgesehen:

a) 70,00 Euro pro Angestellten in der öffentlichen Verwaltung ohne buchhalterische Haftung

b) 125,00 Euro pro Angestellten in der öffentlichen Verwaltung – incl. buchhalterische Haftung

c) 175,00 Euro pro Führungskraft in der öffentlichen Verwaltung

Weitere Infos unter: www.asgb.org.
Menu: Fachgewerkschaft - Landesbedienstete.