Öffentlicher Dienst

Stellungnahme des ASGB -Öffentlicher Dienst
zum unterzeichneten Abkommen
und den vereinbarten Sparmaßnahmen

Reduzierung der Kilometervergütung

Der ASGB erklärt sich mit der bis zum 31.12.2014 zeitlich begrenzten Reduzierung der Kilometervergütung generell einverstanden fordert aber, dass die selbe Reduzierung auch bei den Landtagsabgeordneten zumindest im selben Ausmaße reduziert wird. Weiters fordert der ASGB die Verantwortlichen der jeweiligen Körperschaften auf, die Entscheidung für oder gegen die Nutzung des Privatfahrzeuges im Sinne einer guten und effizienten Verwaltung zu treffen.
Reduzierung der Essensvergütung
Mit der bis zum 31.12.2014 zeitlich begrenzten Reduzierung der Essensvergütung von 25 auf 20 Euro erklärt sich der ASGB einverstanden.
Überstunden
Der ASGB stellte sich von vorne herein gegen eine Reduzierung der Bezahlung der Überstunden beim allgemeinen Personal (so wie am 16.01.2013 unter Punkt 9 des eingereichten Forderungskataloges festgehalten) und setzte sich für eine Reduzierung des Überstundenkontingents wie auch der Kosten derÜberstunden bei den Führungskräften ein. Eine ungleiche Behandlung sehen wir weiterhin in der Überstundenvergütung der Führungskräfte, für welche nicht nur die Vorrückungen sondern auch der Koeffizient der Funktionszulage als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Eine Reduzierung auf dieser Ebene wäre ein Signal der Solidarität und ein bedeutender Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Der ASGB fordert die Politik auf, die Vereinbarkeit von Führungsaufträgen und der Vergabe von Überstunden prinzipiell zu überdenken.
Der ASGB fordert die Politik auf, die von den Gewerkschaften eingereichten und teilweise bereits diskutierten Sparvorschläge mit mehr Ernsthaftigkeit und Nachdruck umzusetzen und nicht wie üblich die Verantwortung an Gewerkschaften und Landesverwaltung abzuwälzen. Wir fordern deshalb eine sofortige Wiederaufnahme und Fortführung der Verhandlungen auf politischer Ebene mit den Gewerkschaften, bei denen Maßnahmen zu Einsparungen bei den laufenden Ausgaben des Landeshaushaltes (siehe unten) vereinbart und in Angriff genommen werden.
Vorschläge
Nutzung „Freie Software“;
Reduzierung der Hochglanzbroschüren des Landes, deren Gesellschaften und Institutionen;
Kontrolle der Energiekosten in allen öffentlichen Gebäuden – Heizung, Strom, Wasser
Berateraufträge – drastische Reduzierung in allen Bereichen;
Festlegung einer Höchstgrenze bei den Einkommen der Führungskräfte (Direktion Sanität usw.);
So weit als möglich Ausstieg aus den Gesellschaften mit Landesbeteiligung und den landeseigenen Gesellschaften– Reduzierung der Kosten für Verwaltungsräte;
Weitere und weitreichende Reduzierung des Überstundenkontingents sowie eine Gleichstellung bei der Berechnung der Überstunden wie beim einfachen Personal;
740 leerstehende Wohnungen des WOBI – Sofortige Renovierung und anschließendeÜbergabe dieser Wohnungen an bedürftige Bürger;
Endgültiger Stopp der Medical School (Zusage der Politik);
Reorganisation der Landesämter – Abschaffung mindestens einer Führungsebene (Amtsdirektor, Abteilungsdirektor, Ressortdirektor);
Verhandlungsagentur für Kollektivverhandlungen – Abschaffung oder Ausstattung mit den notwendigen Kompetenzen;
Das gesamte Beitragssystem des Landes durchforsten, neu überdenken und gemeinsam mit den Sozialpartnern neu definieren;
Flughafen Bozen: Beteiligung des Landes aussetzen;
Abteilung 22: Eingliederung ins Schulamt;
Reorganisation der Schul- und Kulturämter;
Mietverträge des Landes: Offenlegung aller Ausgaben für Mieten und leerstehende Gebäude für welche das Land Miete zahlt;
Notmaßnahme: Einführung einer Höchstgrenze für Gehälter und sonstige Entlohnungen bzw. Entschädigungen im öffentlichen Dienst;
Überprüfung, Anpassung und Reduzierung der Richtpreisverzeichnisse für die Planung und Ausschreibung von öffentlichen Bauarbeiten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues. In diesen Bereichen werden Kostenschätzungen getätigt, welche den europäischen Durchschnitt bei weitem überschreiten.

Dienstleistungen des ASGB

Drei verschiedene Leistungen beim Familiengeld

Familien werden in Südtirol mit verschiedenen Beiträgen unterstützt, darunter auch mit dem Familiengeld, welches wohl zu den wichtigsten Leistungen zählt.
Man unterscheidet drei verschiedene Leistungen beim Familiengeld und zwar jene vom Land, von der Region und vom Staat. Für alle drei kann kostenlos über die Patronate angesucht werden. Für das Familiengeld des Landes und der Region ist die Landesagentur zuständig, jenes vom Staat erfolgt über das Nationale Fürsorgeinstitut. Letzteres orientiert sich nach dem Familieneinkommen auf staatlicher Ebene und ist außerdem an die Voraussetzung von mindestens drei minderjährigen Kindern gebunden, so dass es bei uns nur wenigen Familien zu Gute kommt.
Familiengeld des Landes
Diese Leistung ist auch als Landeskindergeld bekannt und steht jedem Kind von seiner Geburt bis zu seinem dritten Lebensjahr zu. Zurzeit beträgt der monatliche Beitrag 100 Euro und soll mit 1. Jänner 2014 auf 200 Euro erhöht werden. Um dieses muss nur einmal angesucht werden, wobei empfohlen wird, dies unbedingt im Laufe des ersten Lebensjahr des Kindes zu erledigen. Verstreicht dieser Zeitraum, so wird das Geld nicht mehr rückwirkend ausbezahlt, sondern mit dem Folgemonat des Ansuchens. Den Anspruch darauf verliert man auch dann, wenn die wirtschaftliche Situation der Familie laut EEVE(Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) die Obergrenze von 80.000 Euro überschreitet. In diesem Fall besteht eine Meldefrist an die zuständige Landesagentur.
Familiengeld der Region
So wie das Familiengeld des Landes braucht es auch für das regionale Familiengeld die EEVE, wobei der große Unterschied darin besteht, dass jährlich darum angesucht werden muss. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden:
Anzahl der Kinder
1. für das erste Kind erhält man das Geld bis zum 7. Lebensjahr;
2. bei zwei Kindern bis zu ihrer Volljährigkeit, wobei neu ist, dass für das zweite Kind auch dann gezahlt wird, wenn das Erste die Volljährigkeit erreicht hat;
3. eine Ausnahme sind Kinder mit schwerer Behinderung, bei ihnen wird von einer Altersgrenze abgesehen.
Der ermittelte Einkommens- und Vermögenswert laut EEVE
ist ausschlaggebend für die Höhe des Beitrages
Sind oben genannte Voraussetzungen erfüllt, so wird mit eigenen Tabellen der monatliche Beitrag ermittelt. Diese Tabellen sind jüngst um sechs Prozent erhöht worden, was einer Anpassung an die Inflation gleichkommt, so dass doch viele Familien in den Genuss dieser Leistung kommen können. Einjährliches Ansuchen in der Zeit von September bis Dezember garantiert eine nahtlose Auszahlung. Daher ist es wichtig, sich jetzt darum zu kümmern, wobei eine Terminvereinbarung mit dem Patronat des ASGB zu empfehlen ist. Um in den Genuss des regionalen Familiengeldes zu kommen, muss zuerst für jedes Familienmitglied die EEVE gemacht werden.
Für Neugeborene sollte das Ansuchen innerhalb der ersten 90 Tage eingereicht werden, dann steht das regionale Familiengeld schon ab dem Folgemonat der Geburt zu. Für Adoptiv- oder Pflegekinder werden die 90 Tage mit Eintrittsdatum des Kindes in die Familie gezählt. Ansonsten erfolgen die Zahlungen erst ab Folgemonat des Antrages.