Öffentlicher Dienst
Sparmaßnahmen - Abkommen unterzeichnet

ASGB -„Schluss mit weiteren
Sparmaßnahmen beim Personal“

Am 28. August 2013 ist nach monatelangen zähen Verhandlungen mit dem Land das Abkommen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag unterzeichnet worden, das Einsparungen bei den Ausgabekapiteln Überstunden, Kilometervergütungen und Essensgutscheinen für das Personal des Landes, der Gemeinden und der Hilfskörperschaften mit sich bringt.
Diese Unterschrift ist uns allen nicht leicht gefallen– erklären die GewerkschafterInnen des ASGB Öffentlicher Dienst, Agb/Cgil/Öffentlich Bedienstete und Nursing Up – sie ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen und zäher Auseinandersetzungen mit den Verantwortlichen des Landes. In den letzten Wochen hat sich eine kompakte Mehrheitsfront von drei Gewerkschaften, ASGB, Agb/Cgil und Nursing Up, gebildet, die sich gegen das vom Land auferlegte Diktat über die zu treffenden Sparmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung erfolgreich zur Wehr gesetzt hat.
Die Gewerkschaften forderten in diesem Abkommen ein unmissverständliches politisches Signal, mit welchem bereits getätigten und laufenden Einsparungen zu Lasten der öffentlich Bediensteten Rechnung getragen wird. Das Land hatte sich anfänglich vorgenommen, innerhalb dieses Jahres über das Finanzgesetz insgesamt 20 Millionen Euro bei den Gehältern (Vorrückungen und andereLohnelemente) der 30.000 öffentlich Bediensteten einzusparen. Um dieses Ziel zu erreichen, wollte das Land die geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen per Gesetz umgehen und für die bereits getroffenen Maßnahmen der Landesregierung die Vollmacht zur alleinigen Entscheidung darüber erteilen. Politisch gesehen ein einmaliger Kraftakt. Den Gewerkschaften wollte man damit nicht nur den Vertretungsanspruch bei Kollektivvertragsverhandlungen absprechen sondern ihnen zusätzlich ihre Zuständigkeiten zur Gänze strittig machen.
Dank der erfolgreichen Opposition der Gewerkschaften und desPersonals durch die Protestmaßnahmen im November und Dezember 2012, bei denen 5.000 öffentlich Bedienstete aller Bereiche teilgenommen haben, hat das Land einen Rückzieher gemacht. Der ursprüngliche Gesetzestext wurde abgeändert, die Gewerkschaftsorganisationen wurden in die Diskussionen und Entscheidungen mit einbezogen, regelmäßige Treffen mit den politischen Vertretern, (Landesräte Widmann Bizzo) haben stattgefunden. Ein technischer Tisch wurde zusätzlich eingerichtet. Im Juni hat das Land den Gewerkschaftsorganisationen unerwartet eine definitive Version des Abkommens zur Unterzeichnung vorgelegt. Diese Aktion hat zu zwei Fronten unter den Gewerkschaften geführt. Einige Gewerkschaften haben das Abkommen in der vom Land vorgelegten Form unterzeichnet. Der Zusammenhalt von ASGB, AGB/CGIL und Nursing UP, unsere klare Position, das Abkommen in dieser Form und Vorgangsweise nicht zu unterschreiben und unsere gemeinsamen Vorschläge haben eine Wiederaufnahme der Verhandlungen bewirkt. Eine der wichtigsten Forderungen war die Anerkennung der bereits erzielten Einsparungen zu Lasten des Personals durch den per Gesetz auferlegten Vertragsstopp von 2010 bis 2015, der keine Verhandlungen zum wirtschaftlichen Teil mehr zulässt. Damit spart das Land beim Personal des öffentlichen Dienstes bereits ca. 40 Millionen Euro ein. Hier auch unsere zweite und klare Forderung, für zukünftige Einsparungen bei den laufenden Ausgaben des Landeshaushaltes nicht nur vorwiegend sondern künftig ausschließlich all jene Ausgaben zu durchleuchten, die nicht das Personal betreffen. Im Artikel 1 des Abkommens wurde unsere Forderung nachträglich berücksichtigt. Ein weiterer Vermerk wurde dem Abkommen beigefügt; die Landesräte Widmann und Bizzo werden aufgefordert, den Landtagsabgeordneten dieselbe für das Personal vorgesehene Reduzierung von 30 auf 27 Prozent des Benzinpreises nahezulegen und im Landtag diesbezüglich einen Beschlussantrag einzureichen. Die Bediensteten würden es ganz sicher nicht akzeptieren und als Ungerechtigkeit empfinden, sollten Einsparungen, die für sie geltend gemacht werden, nicht auch für Politiker gelten.

Öffentlicher Dienst

Stellungnahme des ASGB -Öffentlicher Dienst
zum unterzeichneten Abkommen
und den vereinbarten Sparmaßnahmen

Reduzierung der Kilometervergütung

Der ASGB erklärt sich mit der bis zum 31.12.2014 zeitlich begrenzten Reduzierung der Kilometervergütung generell einverstanden fordert aber, dass die selbe Reduzierung auch bei den Landtagsabgeordneten zumindest im selben Ausmaße reduziert wird. Weiters fordert der ASGB die Verantwortlichen der jeweiligen Körperschaften auf, die Entscheidung für oder gegen die Nutzung des Privatfahrzeuges im Sinne einer guten und effizienten Verwaltung zu treffen.
Reduzierung der Essensvergütung
Mit der bis zum 31.12.2014 zeitlich begrenzten Reduzierung der Essensvergütung von 25 auf 20 Euro erklärt sich der ASGB einverstanden.
Überstunden
Der ASGB stellte sich von vorne herein gegen eine Reduzierung der Bezahlung der Überstunden beim allgemeinen Personal (so wie am 16.01.2013 unter Punkt 9 des eingereichten Forderungskataloges festgehalten) und setzte sich für eine Reduzierung des Überstundenkontingents wie auch der Kosten derÜberstunden bei den Führungskräften ein. Eine ungleiche Behandlung sehen wir weiterhin in der Überstundenvergütung der Führungskräfte, für welche nicht nur die Vorrückungen sondern auch der Koeffizient der Funktionszulage als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Eine Reduzierung auf dieser Ebene wäre ein Signal der Solidarität und ein bedeutender Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Der ASGB fordert die Politik auf, die Vereinbarkeit von Führungsaufträgen und der Vergabe von Überstunden prinzipiell zu überdenken.
Der ASGB fordert die Politik auf, die von den Gewerkschaften eingereichten und teilweise bereits diskutierten Sparvorschläge mit mehr Ernsthaftigkeit und Nachdruck umzusetzen und nicht wie üblich die Verantwortung an Gewerkschaften und Landesverwaltung abzuwälzen. Wir fordern deshalb eine sofortige Wiederaufnahme und Fortführung der Verhandlungen auf politischer Ebene mit den Gewerkschaften, bei denen Maßnahmen zu Einsparungen bei den laufenden Ausgaben des Landeshaushaltes (siehe unten) vereinbart und in Angriff genommen werden.
Vorschläge
Nutzung „Freie Software“;
Reduzierung der Hochglanzbroschüren des Landes, deren Gesellschaften und Institutionen;
Kontrolle der Energiekosten in allen öffentlichen Gebäuden – Heizung, Strom, Wasser
Berateraufträge – drastische Reduzierung in allen Bereichen;
Festlegung einer Höchstgrenze bei den Einkommen der Führungskräfte (Direktion Sanität usw.);
So weit als möglich Ausstieg aus den Gesellschaften mit Landesbeteiligung und den landeseigenen Gesellschaften– Reduzierung der Kosten für Verwaltungsräte;
Weitere und weitreichende Reduzierung des Überstundenkontingents sowie eine Gleichstellung bei der Berechnung der Überstunden wie beim einfachen Personal;
740 leerstehende Wohnungen des WOBI – Sofortige Renovierung und anschließendeÜbergabe dieser Wohnungen an bedürftige Bürger;
Endgültiger Stopp der Medical School (Zusage der Politik);
Reorganisation der Landesämter – Abschaffung mindestens einer Führungsebene (Amtsdirektor, Abteilungsdirektor, Ressortdirektor);
Verhandlungsagentur für Kollektivverhandlungen – Abschaffung oder Ausstattung mit den notwendigen Kompetenzen;
Das gesamte Beitragssystem des Landes durchforsten, neu überdenken und gemeinsam mit den Sozialpartnern neu definieren;
Flughafen Bozen: Beteiligung des Landes aussetzen;
Abteilung 22: Eingliederung ins Schulamt;
Reorganisation der Schul- und Kulturämter;
Mietverträge des Landes: Offenlegung aller Ausgaben für Mieten und leerstehende Gebäude für welche das Land Miete zahlt;
Notmaßnahme: Einführung einer Höchstgrenze für Gehälter und sonstige Entlohnungen bzw. Entschädigungen im öffentlichen Dienst;
Überprüfung, Anpassung und Reduzierung der Richtpreisverzeichnisse für die Planung und Ausschreibung von öffentlichen Bauarbeiten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues. In diesen Bereichen werden Kostenschätzungen getätigt, welche den europäischen Durchschnitt bei weitem überschreiten.