Landwirtschaft

Neuer Dienstvertrag für die Jagdaufseher
seit 1. Juli 2013

Seit 1. Juli 2013 ist der neue Dienstvertrag für die Jagdaufseher in Südtirol in Kraft, welcher als Ergänzung zum nationalen und zum provinzialen Kollektivvertrag für die landwirtschaftlichen Arbeiter und Gartenbauarbeiter zwischen dem ­ASGB, der Jagdaufsehervereinigung und den Arbeitgeberverbänden abgeschlossen wurde.
Nachfolgend führen wir die wichtigsten
Neuerungen des neuen Dienstvertrages an:
Fahrtkostenvergütung ab 1. Juli 2013: Der Jagdaufseher erhält pro Hektar beaufsichtigte Revierfläche monatlich 0,035 Euro (auf 12 Monatsgehälter als Lohnbestandteil) ausbezahlt, wobei dieser Betrag einmal jährlich am 31.12. den Benzinpreisänderungen angepasst wird, sofern die Änderungdes Wertes +/- 5 Prozent beträgt. Als Bezugspreis für spätere Änderungen wird der bei Vertragsabschluss von der Landesverwaltung festgelegte Literbenzinpreis berücksichtigt (1,722 Euro am 01.07.2013). Spesen für dienstliche Sonderfahrten wie Gerichtstermine, Zeugenaussagen bei Ämtern, Fahrtenzum Tierseuchenbekämpfungsinstitut usw. außerhalb des Dienstbereiches werden gesondert vergütet. Für diese Sonderfahrten sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Spesenersatz ab 1. Juli 2013: Neben dem Spesenersatz für Bekleidung, Optik usw. (4,5 Prozent auf Grundlohn) und neben den dokumentierten Spesen für Dokumente zur Dienstausübung wird eine Mensazulage von 5,10 Euro pro Arbeitstag gewährt (26 Arbeitstage pro Monat pauschal auf 12 Monatsgehälter pro Jahr), abzüglich eventueller Krankheits- oder Unfalltage. Die Mensazulage zählt weder als Lohnelement noch als Einkommen und wird somit nicht besteuert. Eine Spesenvergütung für die Benutzung privater Handys zur Dienstausübung ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Flexible Arbeitszeit: An der freien Stundeneinteilung und an der flexiblen Arbeitszeit wird im Sinne der Jagdaufseher und im Sinne der betrieblichen Notwendigkeiten von den unterzeichnenden Parteien festgehalten, wobei auch eine Dienstausübung an Sonn- und Feiertagen möglich ist, sofern der freie Wochentag unter der Woche gewählt wird. Es bleibt die Möglichkeit bestehen, dass der Arbeitgeber präzise Aufträge kurzfristig erteilen kann.
Der neue Dienstvertrag ist integrierender Bestandteil des provinzialen Zusatzvertrages für die landwirtschaftlichen Arbeiter, Gartenbauarbeiter und Jagdaufseher und wird zum gegebenen Zeitpunkt gleichzeitig mit diesem neu verhandelt.

Banken

Mit beispielloser Arroganz kündigt das ABI
(Associazione Bancaria Italiana) den Nationalen
Kollektivvertrag der Bankangestellten

Mit einer noch nie da gewesenen Arroganz, in jedem Fall rotzfrech und mit einer Scheinheiligkeit sondergleichen, kündigt das ABI am 16. September 2013 den Nationalen Kollektivvertrag der Bankangestellten auf.
Die Kündigung des Kollektivvertrages erfolgte zehn Monate vor Ende der Laufzeit und zwar mit sofortiger Wirkung. Diese Aktion lässt uns nur erahnen was auf die Bankangestellten zukommen wird. Das Verhalten der ABI-Zentrale in Rom ist ein massiver und unerhörter Angriff auf die elementaren und eh schonlimitierten Rechte der Bankangestellten. Dieses Verhalten, einzigartig in der Geschichte der gewerkschaftlichen Beziehungen und kann nicht toleriert werden.
Der internationalen Hochfinanz gegenüber werden optimistische Zahlen und Sprüche zum Marktgefüge über „Basel 3“ hinausposaunt, es wird verkündet, dass die operativen Kosten inklusive der Personalkosten reduziert wurden und keine Risikofaktoren zu finden sind, alles nur Gerede, wie sich jetzt heraus stellt. Gegenüber den nationalen und regionalen Gewerkschaftsorganisationen, im eigenen Hauseund gegenüber den Sozialpartnern beklagen die Banken Null-Renditen, keine Aussicht auf wirtschaftliche Erholung, das Fehlen von Netto-Renditen, untragbare Personalkosten und kaum haltbare Beschäftigungszahlen.
Die Behauptung, dass der Ausbildungsgrad der Angestellten nicht mehr den internationalen Anforderungen entspricht, damit „zeitgerechte, moderne Bank“ gemacht werden kann, schlägt dem Fass den Boden aus.
Mit der zugestellten Kündigung blockiert ABI, wie gesagt, ab sofort sämtliche Erhöhungen, welche vom Vertrag vom 19. Jänner 2012 (2012/2014) vorgesehen sind, und nicht nur das, sondern auch die Erneuerung des Solidaritätsfonds der Bankangestellten zum 31/10/2013 ist somit hinfällig.
Wir als ASGB-Banken war stets bedacht den Dialog zu suchen, um den Angestellten der Kategorie Kontinuität und Nachhaltigkeit zu sichern. Nach diesem Manöver jedoch, bereitet sich ASGB-Bankennicht nur auf den bevorstehenden Generalstreik vor, wir werden auch mit gezielten Aktionen die gesamte Kategorie der Bankangestellten mobilisieren. Wir unterstützen in der Zwischenzeit die Aktionen der Nationalen Gewerkschaften und werden als lokale Gewerkschaftsorganisation die Trennung vom nationalen Gefüge, Richtung Selbstverwaltung und lokalen Kollektivvertrag anstreben.