Landwirtschaft
Weniger Steuern für MitarbeiterInnen in der Landwirtschaft
Sozialpartner unterzeichnen Vereinbarung: Ersatzbeteuerung Irpef von 10 Prozent für Lohnelement zur Produktionssteigerung
Landwirtschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich freuen: Lohnelemente, die die Produktivität steiern, in erster Linie Überstunden, müssen nur mehr mit 10 Prozent besteuert werden. Eine entsprechende Vereinbarung ist von den Sozialpartnern unterzeichnet worden. In den Genuss der Steuererleichterung kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Vorjahres-Arbeitseinkommen unter 40.000 Euro und für Lohnelemente bis zu einer Höhe von maximal 2.500 Euro. Steuerlich begünstigt sind Lohnelemente, die messbar zur Produktivitäts-, Einkommens- oder Qualitätssteigerung sowie zur Innovation beitragen. In der Landwirtschaft betrifft dies in erster Linie Überstunden in Gärtnereien, bei Ausdünnungsarbeiten und im Obstbau, bei Qualitätssicherungsarbeiten und natürlichbei der Ernte. Außerdem wurden die Nachtarbeit, der Bereitschaftsdienst sowie die Anwendung flexibler und elastischer Klauseln in die Begünstigungen mitaufgenommen.