Nahrungsmittel

Erneuerung des Betriebsabkommens für die Beschäftigten der Mila und Senni (Milkon)

Kürzlich wurde für die Betriebe Mila und Senni (Milkon) ein betriebsinternes Abkommen unterzeichnet. Von Seiten der Gewerkschaften haben Paul Christanell für den ASGB und Paul Mulser für den SGB/CISL sowie die innerbetrieblichen einheitlichen Gewerkschaftsvertreter (EGV) der jeweiligen Betriebe das Abkommen unterschrieben. Das am 17.12.2002 unterzeichnete Abkommen basiert auf ein gewerkschaftliches Einigungsprotokoll, welches am 24.10.1996 unterzeichnet wurde und beinhaltet im normativen Teil unter anderem die Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit, Überstundenregelung und Zeitausgleich, Kranken- und Unfallgeld, Aus- und Weiterbildung sowie die Arbeitskleidung. Der wirtschaftliche Teil des Abkommens beinhaltet die Festsetzung der Produktionsprämie, welche auf sechs Prozent des jeweiligen Grundgehaltes festgelegt wird und Prämie der Produktivität:
Die Prämie zur Produktivität laut geltendem Landesabkommen vom 20.10.1994 bleibt erhalten, mit folgenden Werten zum Stand 01.06.2002:
Die Vertragspartner waren sich der Schwierigkeiten und der Komplexität der Thematik bewusst und vereinbarten für alle landwirtschaftlichen Arbeiter einvernehmlich, dass mit Laufzeit 01.01.2003 eine Jahresprämie von E 517,00 brutto (für die 4. Gehaltsstufe) an alle Arbeiter mit unbefristetem Arbeitsvertrag, die sich nicht in der Probezeit befinden und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung noch im Arbeitsverhältnis stehen, ausbezahlt wird. Personen, die ausdrücklich nur für Reinigungsarbeiten für Räumlichkeiten und Lokale zuständig sind, bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Die genannte Prämie gilt für die beschäftigten Arbeiter, nicht jedoch für die Angestellten, und wird wie folgt prämiert:
Die Auszahlung, welche sich auf das vorhergehende Jahr bezieht, erfolgt im Monat März. Die Mitarbeiter haben Anrecht auf die genannte Prämie im Verhältnis zu ihrer effektiven Beschäftigungszeit. Der über die Lohn- und Gehaltsstreifen verrechnete Werte für Naturalleistungen wird für alle mit Datum dieser Vereinbarung sich im Arbeitsverhältnis befindlichen Mitarbeiter auf E 47,00 festgelegt. Mitarbeiter mit verkürzter Arbeitszeit erhalten die genannte Zuwendung anteilmäßig.
Preisnachlässe im Direktverkauf von 15 Prozent werden den Mitarbeitern, welche im aktiven Dienstverhältnis stehen, mit Wirksamkeit vom 01.01.2003 für alle Produkte der Marke Mila und Senni gewährt.
Die Betriebsmensa kann von allen Mitarbeitern genutzt werden, wobei pro Mahlzeit E 2,10 zu entrichten ist.
Die gegenständliche Vereinbarung gilt ab 17.12.2002 bis zum 31.12.2004 oder bis zu jenem Datum, an dem die Vertragsparteien mit einer sechsmonatigen Vorankündigung das gegenständliche Abkommen aufkündigen. •

Nahrungsmittel

Gewerkschaftliches Abkommen zwischen der Fa. Zoogamma AG und dem ASGB

Kürzlich wurde zwischen der Fa. Zoogamma AG und dem ASGB vertreten durch den Fachsekretär Paul Christanell ein gewerkschaftliches Abkommen unterzeichnet, welches eine Leistungsprämie von 640,00 E Brutto voraussieht.
Trotz der Schwierigkeiten und der Komplexität der Thematik vereinbarten die Vertragspartner, dass mit Novemberlohn 2002 an alle in der Produktion zu diesem Zeitpunkt beschäftigten Mitarbeiter, mit unbefristetem Arbeitsvertrag, die obgenannte Prämie zugewiesen wird.
Arbeitnehmer mit verkürzter Arbeitszeit sowie jene welche im Laufe des Jahres 2002 eingestellt wurden, wir die Prämie in Verhältnis zur effektiv gearbeiteten Zeit ausbezahlt.
Es wird darauf hingewiesen, dass obige Prämie aufgrund des Abkommens zwischen den nationalen Fachgewerkschaften und dem Nationalverband der Lebensmittelindustrie vom 13.01.1994 ausbezahlt wird.
Die Leistungsprämie bezogen auf das Jahr 2001, welche im Sinne auf die Rentabilitätssteigerung sowie Qualitäts- und Mengensteigerung erreicht wurde, wird ausdrücklich durch die erwähnte Prämie im Sinne des Art. 55 des N.A.K.V. gewährt. •