Metallindustrie

Forderungen der Bediensteten in der Metallindustrie für die Erneuerung des Kollektivvertrages

Der ASGB-Metall nimmt vorweg, daß mit 31.12.2002 beim nationalen Kollektivvertrag für die Metallindustrie sowohl die Zweijahresfrist für den wirtschaftlichen Teil als auch die Vierjahresfrist vom arbeitsrechtlichen Teil abläuft. Ganz allgemein erhebt der ASGB-Metall die Forderung, die Verhandlungen für die Erneuerung dieses Kollektivvertrages zeitgerecht aufzunehmen, voranzutreiben und einem positiven Abschluß zuzuführen, damit den Bediensteten rechtzeitig vor allem jene Ausgleichsbeträge entrichtet werden, die der Inflation zum Opfer gefallen sind.Die Tatsache, daß die Gewerkschaftsorganisationen FIM, FIOM, UILM, für die Erneuerung des Metallvertrages jeweils getrennte Forderungen erstellt und für die anstehenden Verhandlungen vorgelegt haben, erachtet der ASGB-Metall als nicht sonderlich nutzbringend, um unbedenklich diesen Verhandlungen entgegen zu gehen. Gesellschaftspolitisch ist der nationale Kollektivvertrag für die Metallindustrie als äußerst wichtig einzustufen. Die begleitenden Aktionen, einen annehmbaren Abschluß anzustreben und zu erreichen, werden vom ASGB-Metall mitgetragen. In Kurzform werden nachstehend die einzelnen Themen und Problempunkte aufgeführt, deren Lösung der ASGB-Metall im neuen Kollektivvertrag anstrebt.
A) Arbeitsrechtlicher Teil
(2003 bis 2006)
1) Anstellungen
auf unbestimmte Zeit
- Bei Anstellungen auf Zeit in allen möglichen Formen (Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit, Leiharbeit, Vertrag mit andauernder und koordinierter Mitarbeit) ist eine Höchstdauer vorzusehen wobei der Übergang auf ein Dienstverhältnis mit unbestimmter Zeit vorrangig anzustreben und zu regeln ist.
2) Verschiedene Rechte und Schutz des Bediensteten
- Bei Krankheit soll die volle wirtschaftliche Behandlung auf sechs Monate ausgedehnt werden.
- Die Beschäftigung von Arbeitern und Angestellten aus den geschützten Kategorien (behinderte Menschen) ist zu fördern.
- Auf betrieblicher Ebene ist in paritätischer Form eine Kommission einzurichten, die auftretende Fälle von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz behandelt.
- Die Bestimmungen über den Elternurlaub sind zu überarbeiten und anzupassen.
3) Einheitliche Einstufung
- Die einheitliche Einstufung ist dahingehend abzuändern, daß für die Arbeiter Öffnungen für einen Übergang von der 3. auf die 4. Lohnstufe und von der 5. auf die 6. Lohnstufe und für die Angestellten von der 6. auf die 7. Lohnstufe (auch ohne leitende Funktion) geschaffen werden.
4) Arbeitszeit
- Turnusbedienstete, insbesondere jene mit Nachtschichten, sollen zusätzliche entlohnte Freistellungen erhalten.
5) Aus- und Weiterbildung
- Ein besonderes Augenmerk ist auf die Aus- und Weiterbildung zu legen. Allen Arbeitern und Angestellten sind in einem vierjährigen Zeitabschnitt mindestens zehn entlohnte Arbeitsstunden für die allgemeine Fortbildung und Information über die Betriebstätigkeit zuzugestehen.
- Die Beanspruchung des Bildungsurlaubes von 150 Stunden soll erleichtert und auf Kurse mit Allgemeinbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung ausgedehnt werden.
6) Sicherheit und Gesundheit
- Für die Sicherheitssprecher wird volle Bewegungsfreiheit im Betrieb verlangt.
- Die Sicherheitssprecher sollen die Möglichkeit erhalten, eine eigene Versammlungsstunde pro Jahr für die Belegschaft nützen zu können.
7) Ergänzungsvorsorge
- Der Zugang zum Rentenzusatzfonds soll erleichtert werden.
- Jährlich wird eine zusätzliche Versammlungsstunde für Informationen zum Zusatzrentenfonds verlangt.
B) Lohnrechtlicher Teil (2003 bis 2004)
Das Lohnkostenabkommen von 1993 wird aus drei Gründen nicht mehr als ausreichend angesehen:
1) Der Unterschied zwischen programmierter und effektiver Inflationsrate ist mittlerweile so groß, daß dermaßen finanzielle Nachteile sich ergeben, die untragbar geworden sind.
2) Die zweite Verhandlungsebene ist dahingehend auszuweiten, daß auf örtlicher Ebene für all jene Beschäftigten Vereinbarungen zu treffen sind, in deren Betriebe keinerlei Abkommen über Produktivitätsprämien getroffen werden.
3) In der zweiten Verhandlungsebene vor Ort ist auch der Unterschied zwischen staatlicher und lokaler Inflationsrate als Verhandlungsgegenstand zuzulassen.
Der ASGB-Metall stellt Lohnforderungen mit einer Erhöhung der Mindestlöhne in der Größenordnung bis zu 11% der derzeit gültigen Brutto-Monatslöhne. Stufe 5 1.207,48 + 10,33 = E 1.217,81 x 11% = E 133,96
Der ASGB-Metall richtet an alle Bediensteten den Aufruf, sich an der Diskussion und Auseinandersetzung bei der Erneuerung des Kollektivvertrages für die Metallindustrie aktiv zu beteiligen, an den entsprechenden Versammlungen, Kundgebungen und Aktionen mit zu wirken und damit der Gewerkschaftsbewegung den Rücken zu stärken. •

Transport & Verkehr

Obmann Max Niederstätter geht in Pension

Der Obmann des ASGB-Transport & Verkehr, Max Niederstätter, ist nach 37 Arbeitsjahren mit dem 1. Januar 2003 in Rente gegangen. Bis zum 31. Dezember 2002 arbeitete er beim Busunternehmen SAD AG. Bei der letzten Vorstandssitzung wurde beschlossen, dass Kollege Niederstätter bis zu den Neuwahlen des Vorstandes weiterhin als Obmann dem ASGB-GTV vorstehen wird. Einige Vorstandsmitglieder haben in den Mitgliederversammlungen dem Obmann eine kleine Feier vorbereitet. So wurde ihm z.B. von den Kollegen in Kaltern eine tolle Flasche Wein (im Bild) spendiert. Alle Vorstandsmitglieder und der gesamte ASGB wünschen unserem Max einen langen und erholsamen Ruhestand und danken ihm für die wertvolle Arbeit, die er für die Südtiroler Arbeitnehmer geleistet hat und noch leisten wird. •