Gesundheitsdienst

Sanitätsbetrieb Bozen

Wie jedes Jahr wurde auch heuer wieder von der Gewerkschaft A.S.G.B. Sanitätsbetrieb Bozen das traditionelle Weihnachtsessen mit Glückstopf organisiert.
In seiner Anrede begrüßte der Vorsitzende des Betriebsausschusses des Sanitätsbetriebes Bozen, Walter Oberkalmsteiner, u.a. auch den Kollegen Adolf Buratti, stellvertretender Vorsitzender des ASGB, Tony Tschenett, Fachsekretär der Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst des ASGB und Frau Brigitta Holzer.
Walter Oberkalmsteiner freute sich über die zahlreiche Teilnahme und berichtete über die geleistete Arbeit des ASGB-Betriebsausschusses Sanitätsbetriebes Bozen. Umrahmt wurde die Weihnachtsfeier mit einem Glückstopf.
Auch heuer wurden, wie in den vergangenen Jahren, die Preise von Politikern, Gastbetrieben, Geschäfte von Bozen und Umgebung dem ASGB für die Weihnachtsfeier gespendet. Der ASGB-Betriebsausschuss des Sanitätsbetriebes Bozen möchte sich bei allen die dazu beigetragen haben diese Weihnachtsfeier so schön zu gestalten recht herzlichst bedanken. •

Gesundheitsdienst
Neuer Bereichsvertrag

Verhandlungen haben begonnen

Die Verhandlungen für den neuen Bereichsvertrag für das nicht ärztliche Gesundheitspersonal haben begonnen. Die Fachgewerkschaft ASGB wird dabei von den Fachsekretären Tony Tschenett (Ansprechpartner Sanitätsbetriebe Brixen und Bozen), Reinhard Innerhofer (Ansprechpartner Sanitätsbetrieb Bruneck und Krankenhaus Sterzing), Roman Grünfelder (Ansprechpartner Sanitätsbetrieb Meran und Krankenhaus Brixen) und Gerhard Perger (Sanitätsbetrieb Bozen) vertreten. Die Fachgewerkschaft im ASGB hat zusammen mit den Gewerkschaften AGB/CGIL, SGB/CISL und SGK/UIL eine diesbezügliche Plattform eingereicht. Dies Plattform ist bei einigen Punkten bewusst allgemein gehalten um den nötigen Raum für Diskussionen und Ergänzungen zu haben, damit der neue Vertrag, der dann bis Ende 2004 gilt, nicht immer abgeändert und neu interpretiert werden muss. Kurz einige der wichtigsten Forderungen für den neuen Bereichsvertrag:
Arbeitszeit/flexible Arbeitszeitformen
job-sharing: es kann ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen unter bestimmten Modalitäten abgeschlossen werden.
Flexible Arbeitszeitform: soll auf dezentraler Ebene verhandelt werden.
telearbeit: soll auf dezentraler Ebene verhandelt werden.
Interne und externe Fortbildung: auf Anfrage wird einem auszuhandelnden Prozentanteil des Personals ein Sabbatjahr für die Weiterbildung gewährt. Für diese Zeit hat der Bedienstete Anrecht auf 80 Prozent der Besoldung; die 80 Prozent Entlohnung des Sabbatjahres werden dem Bediensteten in den darauffolgenden Jahren mit Vereinbarung des Bediensteten abgezogen. Sollte der Bedienstete das Dienstverhältnis beenden, wird die entsprechende Summe von der Abfertigung abgezogen.
Sabbatjahr: a) nach vier Jahren Dienst (Vollzeit) mit einem Gehalt von 80 Prozent hat das Personal Anrecht auf ein Sabbatjahr mit der selben Besoldung. b) dem Personal mit mindestens zehn Dienstjahren wird auf Anfrage gewährt. Während dieser Zeit hat das Personal Anrecht auf 80 Prozent Gehalt, welches in den darauffolgenden Jahren ratenweise zurückerstattet wird. Die Summe der Raten wird zwischen Bediensteten und Verwaltung vereinbart.
Zeitbank: in jedem Sanitätsbetrieb wird eine Zeitbank eingerichtet. Der Bedienstete kann Überstunden, Mehrstunden, verschiedenen Zulagen als Zeit ins Arbeitszeitkonto einfließen lassen und diese zu einem späteren Zeitpunkt beanspruchen.
Nachtarbeitsregelung im Sinne der EU-Richtlinie 93/104 (Arbeitszeitverkürzung)
Teilzeitarbeit
Alle Bediensteten die ein Teilzeitarbeitsverhältnis eingehen müssen einen Arbeitsvertrag erhalten. Die elastische Klausel muß Anwendung finden.
Psychophysischer Erholungswartestand
Graduelle Erhöhung des ordentlichen Urlaubes nach Lebensalter oder Dienstalter für das gesamte Personal
Berufsbilder
Überprüfung der Berufsbilder. Umstufung und Anpassung von Berufsbildern aufgrund von neuen Voraussetzungen und Ausbildungen (wie etwa Pflegehelfer, Pflegegehilfe, Massophysiotherapeuten, Verwaltungsgehilfen 4. Funktionsebene, Zahnarztassistentinnen)
Berufliche Entwicklung
Die Kriterien sind zum Teil auf Bereichsebene zu vereinbaren. ( zusätzliche berufliche Ausbildung des Personals),
Fonds für Produktivität
Der Fonds ist zu erhöhen, wobei der Vertrag der Ärzte und Führungskräfte als Vorlage dienen kann.
Berufliche Fortbildung
Die Gewerkschaften müssen auf Betriebsebene wiederum in die Komitees für Aus und Weiterbildung stimmberechtigt sein. Genaue Kriterien sind im Bereichsvertrag festzulegen.
Claudiana
Erneuerung des Vertrages der Mitarbeiter der Claudiana (Einstufung, Zulagen, Mobilität)
Zulagen
Neueinführung, Neubestimmung und Erhöhung von Zulagen für bestimmte Berufsbilder und Turnusse.
Wirtschaftliche Anerkennung der Spezialisierung, der Ausbildungs- und Weiterbildungskurse. •