öffentlicher Dienst
Allgemeine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für die Mitglieder der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im ASGB
Das Sekretariat des Asgb-Landesbedienstete hat einen Vertrag mit dem Raiffeisen-Versicherungsdienst abgeschlossen, welcher die Mitglieder in den Verwaltungen des Öffentlichen Dienstes vor den Folgen allfälliger Regressansprüche des Arbeitgebers schützt.
Das Angebot wird unterbreitet, weil der Arbeitgeber auf Grund der derzeitigen Gesetzgebung nicht mehr befugt ist, Schäden zu tragen, welche von seinen Bediensteten durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Versicherung wird vom Asgb-Landesbedienstete bereits seit Ende letzten Jahres für den pädagogischen Bereich angeboten und hat regen Zuspruch gefunden. Demzufolge werden nun auch Verträge für jenes Personal abgeschlossen, welches dem technischen Bereich und dem Verwaltungsbereich zugeteilt ist. Der abgeschlossene Vertrag beinhaltet eine Haftpflicht- und einen Rechtsschutzbereich. Folgende Risiken sind abgedeckt:
Haftpflichtversicherung gegenüber Dritte
Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich den Versicherten schadlos zu halten, hinsichtlich seiner zivilrechtlichen Ersatzleistungspflicht gegenüber Dritten für nicht vorsätzlich zugefügte Schäden, seien es Körper- oder Sachschäden, die als Folge eines zufälligen Ereignisses eingetreten sind, welches sich in Zusammenhang mit den vertraglich versicherten Risiken (z.B. Kindergartenassistent/in, usw.) ereignet.
Verwaltungsrechtliche Haftung
Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich den Versicherten schadlos zu halten, hinsichtlich seiner zivilrechtlichen Ersatzleistungspflicht gegenüber der öffentlichen Körperschaft für an dieser verursachten Vermögensschäden und unter der Voraussetzung, dass der entstandene Schaden vom Rechnungsrichter erhoben und bewertet worden ist. Die Schäden für den Haftpflicht-Bereich sind ohne Selbstbeteiligung bis zu 500.000 E pro Schadensfall gedeckt.
Rechtsschutzversicherung
Leistungen des Rechtsschutzversicherungsvertrages
Zu den Leistungen dieser Versicherung gehört der außergerichtliche und der gerichtliche Rechtsbeistand zum Schutz der Rechte der versicherten Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Pro Versicherungsfall werden folgende Kosten bis zur Deckungssumme von 11.000 Euro ersetzt:
- Kosten eines Rechtsanwalts;
- Kosten eines von Amts wegen bestellten Gutachters/Sachverständigen und/oder des Parteisachverständigen;
- Gerichtskosten;
- Kosten, die bei Unterliegen an die Gegenpartei zu zahlen sind;
- Kosten infolge eines von der Gesellschaft genehmigten Vergleichs;
- Kosten für Nachforschungen über Personen, Eigentumsverhältnisse, über den Hergang und die Umstände eines Versicherungsfalls;
- Kosten für die Beweissuche zu Verteidigungszwecken;
- Kosten für das Verfassen von Anzeigen, Klagen und Anträgen an das Gericht.
Versicherungsumfang der Rechtsschutzversicherung
Außervertragliche Schäden
Wenn die versicherten Personen oder die dieser gehörenden Güter durch eine unerlaubte Handlung von Dritten einen Schaden erleiden.
Strafrechtsschutz
Bei strafrechtlicher Verfolgung der versicherten Personen wegen fahrlässiger Vergehen oder Übertretungen. Eingeschlossen sind die Strafverfahren wegen fahrlässiger Vergehen oder Übertretungen in Steuer- und Verwaltungssachen.
Strafrechtsschutz bei Vorsatztaten
Der Versicherungsschutz wird auf die Fälle ausgedehnt, in denen gegen die versicherten Personen ein Strafverfahren wegen eines Vorsatzdelikts eingeleitet wird. Die Rechtsschutzversicherung ersetzt die Kosten für die Verteidigung, unter der Voraussetzung, dass der Versicherte mit einem rechtskräftigen Urteil freigesprochen wird. Die Fälle, in denen die Straftat erlischt, sind ausgeschlossen.
Außervertragliche Schäden an Dritte
Bei Schadenersatzforderungen von Seiten Dritter gegen die versicherten Personen.
Vermögensschäden
Rechtsstreitigkeiten mit der Öffentlichen Verwaltung für Vermögensschäden, aufgrund einer Verletzung der Dienstvorschriften, festgestellt vom Kontrollorgan.
Dieser Versicherungsschutz ist auf zweites Risiko nach der vom Versicherten abgeschlossenen Haftpflichtversicherung wirksam, d.h. in Ergänzung und nach Ausschöpfung der Beträge, die laut Art. 1917 des Italienischen Zivilgesetzbuchs im Rahmen der genannten Haftpflichtversicherung zur Deckung der Rechtskosten für die Klageabwehr und bei Unterliegen zu zahlen sind. Für den Rechtsschutzbereich sind Schäden bis zu 11.000 E gedeckt. Alle Bedingungen wurden von Experten konkret überlegt und straff kalkuliert. Der zu entrichtende Prämie beträgt insgesamt 77 E. •