Transport & Verkehr

Obmann Max Niederstätter geht in Pension

Der Obmann des ASGB-Transport & Verkehr, Max Niederstätter, ist nach 37 Arbeitsjahren mit dem 1. Januar 2003 in Rente gegangen. Bis zum 31. Dezember 2002 arbeitete er beim Busunternehmen SAD AG. Bei der letzten Vorstandssitzung wurde beschlossen, dass Kollege Niederstätter bis zu den Neuwahlen des Vorstandes weiterhin als Obmann dem ASGB-GTV vorstehen wird. Einige Vorstandsmitglieder haben in den Mitgliederversammlungen dem Obmann eine kleine Feier vorbereitet. So wurde ihm z.B. von den Kollegen in Kaltern eine tolle Flasche Wein (im Bild) spendiert. Alle Vorstandsmitglieder und der gesamte ASGB wünschen unserem Max einen langen und erholsamen Ruhestand und danken ihm für die wertvolle Arbeit, die er für die Südtiroler Arbeitnehmer geleistet hat und noch leisten wird. •

Landesbedienstete

Berichte aus den Fachgruppen

Die Fachgruppe der Landesberufsschulen und der Fachschulen für Forst- Land- und Hauswirtschaft hat sich im letzten Jahr mit der dezentralen Verhandlungsebene sehr auseinandergesetzt und eine eigene Plattform erarbeitet. Es mussten dafür aber zuerst die vertraglichen Voraussetzungen geschaffen werden, was naturgemäß ein mühsamer Weg ist.
Im Juli 1999 wurde das Bereichsübergreifende Abkommen nach jahrelangen Verhandlungen unterschrieben, wo für den Öffentlichen Dienst erstmalig die drei vorgesehenen Verhandlungsebenen festgelegt wurden:
1. Bereichsübergreifend
2. Bereichsebene
3. dezentral
Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag, kurz BÜKV genannt, ist ein Rahmenabkommen, das den gesamten öffentlichen Dienst betrifft und somit die Vorraussetzung für die verschiedenen Bereichsverträge der öffentlichen Körperschaften ist. Für das Personal der Landesverwaltung ist der Bereichsvertrag am 7. Juli 2002 unterschrieben worden und enthält neben den allgemeinen Bestimmungen auch jene Verhandlungsmaterie, die auf den dezentralen Bereich hinweisen. Man kann im Artikel 4 nachlesen, welche Sachbereiche dezentral verhandelt werden. Somit wurde erstmalig die Möglichkeit geschaffen, für das Personal, das in den Landesschulen arbeitet, eigene Verträge hinsichtlich Arbeitszeit und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten auszuarbeiten. Und genau damit hat sich die Fachgruppe im letzten Jahr intensiv beschäftigt.
Als Diskussionsgrundlage wurde der Zusatzvertrag der Staatslehrer hergenommen, wobei die Entscheidung, eine Plattform für alle Lehrer und Lehrerinnen im Landesdienst zu erstellen, nicht einfach war. Die Gruppe wurde dadurch viel größer und die Eigenheiten der verschiedenen Schulen musste viel mehr berücksichtigt werden. Für mich war diese Auseinandersetzung aber sehr wichtig, da ich nun die Wünsche und Vorstellungen der verschiedenen Mitglieder gut kenne und hoffe, sie somit auch gut vertreten zu können. Man muss bedenken, dass jeder Vertrag auch Gefahren in sich birgt: jeder Artikel kann von den Verhandlungspartnern zu ihren eigenen Vorteil gelesen werden. Der eigentliche Kampf sind nicht die Verhandlungen und das Durchbringen von klaren Forderungen, sondern die Interpretationen der bestehenden Regelungen, die oft gewollt sehr unklar sind und somit noch einen großen Spielraum zulassen. Im Voraus ist dies nicht immer leicht einschätzbar.
Diese Plattform wird nun demnächst in den verschiedenen Schulen mit den Kollegen und Kolleginnen diskutiert und dann an die öffentliche Verhandlungsdelegation geschickt.
Außerdem ist es uns auch gelungen, im BÜKV vom 1.8.2002, der im Grunde „nur" den wirtschaftlichen Teil für die Jahre 2001-2002 betrifft, im Artikel 65 einen eigenen Absatz hinsichtlich der Funktionsebene des unterrichtenden Personals einzufügen. Nun ist es für das unterrichtende Personal möglich, im Rahmen der Bereichsverhandlungen ein eigenes Einstufungsmodell zu erarbeiten. Diese zwingende Maßnahme wurde auf Grund der veränderten Studienvoraussetzungen der Kindergärtnerinnen vorgenommen. Wir möchten dies auf den gesamten Schulbereich auszudehnen. •