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Athesia - Betriebsprämie ausgehandelt

Im Dezember haben die Betriebsräte der Merkantildruckerei ihre Unterschrift unter den ausgehandelten Vertrag für eine Betriebsprämie für ungefähr dreißig Angestellte der Druckerei gesetzt. Bekanntlich bringen die Kollektivverträge – aufgrund des Abkommens zwischen Gewerkschaften, Industriellen und Regierungsvertretern von 1993 – den Arbeitnehmern nur die programmierte Inflation. Die Preise steigen aber ständig, dadurch sinken die Löhne und Gehälter. Nur durch solche Betriebsabkommen hat man die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmer etwas dazu verdienen. Derzeit verhandeln wir mit der Betriebsleitung, um auch den restlichen Mitarbeitern eine ähnliche Betriebsprämie zu ermöglichen. •

Gebietskörperschaften

Staatsratsurteil spricht für Gewerkschaften

Personal der Feuerwehr Meran: 13 Jahre Rechtsstreit um eine Zulage, die allen Gemeindebediensteten zusteht
Mit dem Abkommen vom 03.04.1990 hatte die Gemeindeverwaltung von Meran mit den Gewerkschaften ASGB und CGIL/AGB vereinbart, dass dem Personal der Feuerwehr Meran die Tages-, Nacht- und Feiertagszulage für den Turnusdienst (zwischen fünf und 30 Prozent) auch rückwirkend vom 01.01.1986 zuerkannt wird, „falls diese zusteht". Dieser Passus und eine sehr verwunderliche Haltung der damaligen Gemeindeverwaltung sollte sich als folgenschwer ergeben. Die genannten Gewerkschaftsorganisationen ASGB und CGIL/AGB verlangten nämlich daraufhin die rückwirkende Auszahlung der genannten Zulage, da das Personal der Feuerwehr Meran effektiv schon seit vielen Jahren – wie andere Gemeindebedienstete auch – den vorgesehenen Turnusdienst ordnungsgemäß geleistet hatte und kein vernünftiger Grund für eine Verweigerung der Zulage vorlag. Schließlich bestand kein Zweifel darüber, daß es sich beim Personal der Feuerwehr unter jedem Gesichtspunkt um Gemeindebedienstete handelte und handelt. Die Gemeindeverwaltung – damals war Giuseppe Rossi der Bürgermeister – verweigerte aber überraschenderweise die Zulage und begründete dies im Schreiben vom 10.07.1990 mit Hinweis auf das Kgl. Dekret Nr. 692 aus dem Jahr 1923 (Warte- und nicht Arbeitszeit liege vor).
Daraufhin beschlossen sechs der Bediensteten, über den Rechtsanwalt Karl Taber das Recht auf die genannte Zulage für den Zeitraum 01.01.1986 – 03.04.1990 gerichtlich klären zu lassen. Nach einem ersten negativen Bescheid des Verwaltungsgerichtes von Bozen im Jahr 1992, hat nun - nach zirka 13 Jahren – der Staatsrat in Rom mit Urteil Nr. 6700 vom 09.12.2002 das Recht der Bediensteten auf die obgenannte Zulage mit Zinsen und Geldentwertung offiziell festgestellt und erklärt.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Gemeinde Meran für die vorgesehene Nachzahlung nicht weitere 13 Jahre braucht. Die Gemeinde Meran hatte nämlich bei der Berechnung von Zulagen der Bediensteten schon öfters wenig Glück und beim Staatsrat in Rom behängt seit einigen Jahren ein weiterer Rekurs einiger Bediensteter, die mit den Rückforderungs- bzw. Rückzahlungsmodalitäten der Gemeinde (von angeblich ungerechtfertigt ausbezahlten Beträgen) wenig Freude hatten. Paul Christanell vom ASGB Meran hat auf jeden Fall den Bediensteten der Feuerwehr Meran auch weiterhin seine tatkräftige Unterstützung zugesagt. Eine Frage muss aber in diesem Zusammenhang (aber vielleicht auch allgemein) der öffentlichen Verwaltung gestellt werden: könnte mit etwas mehr gutem Willen der Gemeinde gegenüber den Bediensteten nicht ein derartiger Aufwand vermieden werden, da es sich schließlich nur um eine bescheidene Zulage für sechs Bedienstete in einem Zeitraum von zirka vier Jahren handelte? •