Aktuell

Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2002

Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2002 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, wobei diese Strecke nicht ausreichend von öffentlichen Verkehrsmitteln versorgt war, d.h. die Wartezeiten ergeben am Anfang und am Ende der Arbeitszeit insgesamt mindestens 60 Minuten;
oder
2. eine Strecke von mehr als 5 Km zurückgelegt haben und auf dieser Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden war;
Wie hoch ist der Beitrag?
Pro Kilometer ca. 0,03600 Euro.
Einreichetermin
Das Gesuch ist mit den persönlichen Bankkoordinaten sowie mit einer Stempelmarke von 10,33 Euro zu versehen und innerhalb 31. März 2003 beim Amt für Personennahverkehr, Crispistr. Nr.10, 39100 Bozen, einzureichen.
Die neu einzureichenden Anträge sind nicht mehr von der Gemeinde zu beglaubigen.
Es genügt, eine Ablichtung des Personalausweises des Antragstellers beizulegen. Wird das Gesuch direkt im Amt abgegeben, kann dort die Unterschrift erfolgen.
Bedauerlicherweise müssen die berechneten Wartezeiten vom Wohnort bis zum Arbeitsplatz und/oder ab dem eventuellen benutzbaren Haltestellen, von wo aus sich Wartezeiten ergeben, angegeben werden.
Für weitere Informationen wendet Euch an die ASGB-Büros!

Aktuell

Anmeldung zur Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung ab Februar ohne Stempelmarke

Die Ansuchen für die Zulassung zur Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung müssen ab Februar nicht mehr wie bisher mit einer Stempelmarke versehen werden. Darauf haben sich das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten und das Regierungskommissariat geeinigt.
Derzeit müssen die Ansuchen um die Zulassung zur Prüfung noch mit einer Stempelmarke im Wert von 10,33 Euro versehen werden. Wer sein Ansuchen ab 01. Februar 2003 einreicht, spart sich den Gang zur Trafik – die Stempelmarke ist nicht mehr notwendig. „Nach längeren Verhandlungen mit dem Regierungskommissariat ist es uns gelungen, diese neue Regelung durchzusetzen", berichtet die für die Prüfungen zuständige Direktorin des Amtes für Kabinettsangelegenheiten, Elisabeth Spergser.
Ansonsten ändert sich in Bezug auf die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen nichts. Für die Diplome ist weiterhin eine Stempelmarke im Wert von 10,33 Euro notwendig. •
Zu spät!
Ich wäre gerne zu einer interessanten Bildungsfahrt zum Museum der Bräuche und Sitten der Trentiner und zum Trientner Weihnachtsmarkt mitgefahren, die für den 17. Dezember im Aktiv angekündigt wurde.
Leider konnte ich nicht mitfahren, da ich die Zeitschrift Nr. 10-12/2002 erst am 20.12.2002 erhalten habe, also zu spät. Bemerke, kurzfristige Ankündigungen sollten vermieden werden, da die Post oft solche Zeitungen lange nicht zustellt.
Johann Kahn, St. Martin/Gsies
Werter Kollege Kahn,
wir entschuldigen uns für dieses Missgeschick und hoffen, dass eine der in diesem Aktiv angebotenen Bildungsfahrten Deinen Erwartungen entspricht.
In diesem Sinne verbleiben wir mit kollegialen Grüßen, die Redaktion