Aktuell

Steuererklärung 2003

Auch heuer werden die Steuererklärungen Mod. 730 und UNICO wieder in den einzelnen Bezirksbüros und teilweise vor Ort in den Betrieben abgefaßt. Die Termine bleiben unverändert, d.h.
- Abfassen des Mod. 730: Anfang März 2003 bis Ende Mai 2003
- Verrechnung Saldo und 1. Acconto: ab dem Monat Juni 2003
- Verrechnung 2. oder einziges Acconto: November 2003
- Abfassung des Mod. UNICO: Anfang Juni 2003 bis voraussichtlich Ende Juli 2003
Die wichtigste Neuerung besteht darin, daß das Modell nur mehr in Euro abgefaßt wird.
Andere Neuerungen:
- Erhöhung des Freibetrages für Kinder zu Lasten auf € 516,46 bei einer bestimmten Einkommenshöhe und einer bestimmten Anzahl von Kindern
- Zusätzliche Abschreibungen für Sprech- bzw. Hörhilfen für Taubstumme
- Abschreibbarkeit von Spesen für betriebsinterne Kinderhorte
- Abschreibung für Wiedergewinnungsarbeiten (41 – 36 Prozent): Die im Jahr 2002 getragenen Spesen können nur mehr auf 10 Jahre aufgeteilt abgeschrieben werden; Die Höhe der Spesen darf E 77.468,33 pro Wohneinheit nicht überschreiten. Dabei sind die Beträge, welche in vorhergehenden Jahren für dieselbe Wohneinheit abgeschrieben wurden, zu berücksichtigen !
Nachstehend die Tabelle der Dokumentation, welche für die Abfassung des Mod. 730 mitzubringen ist.
Mod. 730/2003 - Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung
Mitgliedsausweis
Mod. 730/02, bzw. Unico 2002
Mod. CUD 2003 (ex Mod. 101, bzw. 201)
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Aktueller Grundbesitzbogen - und/oder Gebäudekatasterauszug
Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2002
Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2003 (ex Mod. 101) von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde
Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder
Im Jahr 2002 bestrittene Arztspesen, bezahlte Medikamente mit Verschreibung und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung der Sanitätseinheit
Im Jahr 2002 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen
Im Jahr 2002 bezahlte Prämien für private Lebens- und Unfallversicherung, freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietvertrag laut Gesetz 431/98
Begräbnisspesen 2002
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2002
Einschreibegebühren für Oberschule und Universität Jahr 2002
Tierarztspesen betreffend Haustiere
Spenden
Abschreibung bezüglich Haussanierung (41 bzw. 36 Prozent):
- Mitteilung an das Steueramt mit Einschreibebestätigung
- bezahlte Rechnungen
- Banküberweisungen
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF- Saldo 2001 und IRPEF-Acconti 2002 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank)
Abschnitt Haftpflichtversicherung PKW, Motorrad, usw.
Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte
Nicht alle Unterlagen sind für jeden Erklärer erforderlich. Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für ganz spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenfalls vor Ort geklärt werden. Für weitere Informationen stehen wir in unseren Büros gerne zur Verfügung. •

Aktuell

Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2002

Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2002 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, wobei diese Strecke nicht ausreichend von öffentlichen Verkehrsmitteln versorgt war, d.h. die Wartezeiten ergeben am Anfang und am Ende der Arbeitszeit insgesamt mindestens 60 Minuten;
oder
2. eine Strecke von mehr als 5 Km zurückgelegt haben und auf dieser Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden war;
Wie hoch ist der Beitrag?
Pro Kilometer ca. 0,03600 Euro.
Einreichetermin
Das Gesuch ist mit den persönlichen Bankkoordinaten sowie mit einer Stempelmarke von 10,33 Euro zu versehen und innerhalb 31. März 2003 beim Amt für Personennahverkehr, Crispistr. Nr.10, 39100 Bozen, einzureichen.
Die neu einzureichenden Anträge sind nicht mehr von der Gemeinde zu beglaubigen.
Es genügt, eine Ablichtung des Personalausweises des Antragstellers beizulegen. Wird das Gesuch direkt im Amt abgegeben, kann dort die Unterschrift erfolgen.
Bedauerlicherweise müssen die berechneten Wartezeiten vom Wohnort bis zum Arbeitsplatz und/oder ab dem eventuellen benutzbaren Haltestellen, von wo aus sich Wartezeiten ergeben, angegeben werden.
Für weitere Informationen wendet Euch an die ASGB-Büros!