Dienstleistungen des ASGB
+ + + Dienstleistungen– Wichtiges in Kürze + + +
Ersatzbesteuerung 10 Prozent
Mit Rundschreiben Nr. 11 vom 30. April 2013 hat die Agentur der Einnahmen die Bestimmungen für die Ersatzbesteuerung von 10 Prozent auf Überstunden und Leistungsprämien für 2013 festgelegt. Der Höchstbetrag für diese Prämien ist gleich geblieben und beträgt auch für das heurige Jahr 2.500 Euro. Die Einkommensgrenze wurde allerdings erhöht. So können Arbeitnehmer, die im Jahr 2012 das Einkommen von 40.000 Euro nicht überschritten haben, diese Steuererleichterung in Anspruch nehmen. Im Vorjahr war die Höchstgrenze von 40.000 auf 30.000 Euro herabgesetzt worden.
Verrechnung Guthaben Mod. 730
Arbeitnehmer, die das Mod. 730 abgefasst haben sollten auf ihren Lohnstreifen im Juli/August prüfen, ob die eventuelle Steuerschuld oder das Steuerguthaben auch ordnungsgemäß verrechnet wurde. Sollte spätestens im August die Verrechnung nicht vorgenommen worden sein, sollten sich die Steuerzahler an den Steuerdienst wenden. Bei einem Steuerguthaben ist zusätzlich zu beachten, dass es vor allem in Kleinbetrieben vorkommen kann, dass die Verrechnung eines größeren Steuerguthabens nicht mit einem Monatslohn möglich ist; es ist deshalb durchaus möglich, dass sich die Auszahlung desGuthabens über mehrere Monate hinauszieht.
Termine für die Steuererklärungen
Wer es versäumt hat, das Mod. 730 abzufassen, hat noch bis Mitte September Zeit, das Mod. UNICO abzufassen. Einziger Unterschied dabei ist, dass eine eventuelle Steuerschuld bei der Bank eingezahlt werden muss und dass ein eventuelles Steuerguthaben nicht mit dem Lohnstreifen ausbezahlt, sondern auf nächstes Jahr übertragen wird.
Steuererklärung für Oberschüler und Studenten
Oberschüler und Studenten, die im Sommer 2012 einige Wochen oder Monate gearbeitet haben, müssen keine Steuererklärung machen; in den meisten Fällen erhalten diese aber beim Abfassen der Steuererklärung ein Steuerguthaben. Dieses wird dann innerhalb von ca. drei Jahren direkt von der Agentur der Einnahmen ausgezahlt. Am besten ist es, wenn sich die Betreffenden an eines unserer Büros wenden, um zu klären, ob es sinnvoll ist, eine Steuererklärung zu machen. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die im vergangenen Jahr nur teilweise, d.h. nicht das ganze Jahr gearbeitet haben so z.B. für all jene, die im Laufe des vergangenen Jahres das erste Arbeitsverhältnis aufgenommen haben. Meist ergibt eine entsprechende Steuererklärung ein Steuerguthaben.
Studenten, die im Ausland arbeiten
Grundsätzlich ist jedes Einkommen in Italien als solches zu besteuern. Auf jeden Fall gelten Studenten, die im Ausland mehr als 2.840 Euro verdient haben, in Italien nicht mehr als zu Lasten lebend; d.h. für diese können die Eltern die Steuerfreibeträge nicht mehr beanspruchen. Ob die betreffenden Studenten eine Steuererklärung abfassen müssen oder nicht, hängt von der Höhe des Einkommens und vom Zeitraum der Tätigkeit im Ausland ab. Am besten ist es, die jeweilige persönliche Situation abzuklären.