Verbrauchertelegramm

Kubaturbonus für Gebäudesanierung
mit hohen Auflagen verbunden

Seit 12. März sind die neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Kubaturbonus für energetische Gebäudesanierungen in Kraft. Verschärfte Auflagen erschweren den Zugang zum Bonus. Um den Baumassenbonus im Ausmaß von 200 m³ in Anspruch nehmen zu können, muss das betroffene Gebäude einer größeren Renovierung unterzogen werden. Dies bedeutet, dass an mindestens 25 Prozent der Gebäudehülle (ohne Fenster) einer Verbesserung durchgeführt werden muss. Aufgrund der Tatsache, dass es sich nun um eine größere Renovierung handelt, müssen nicht mehr nur die allgemeinen Voraussetzungen für den Baumassenbonus berücksichtigt werden, sondern das Gebäude muss zusätzlich die Grenzwerte für die Gesamtenergieeffizienz (CO2-Ausstoß) einhalten, sowie die Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz erfüllen (gilt nur für Gebäude in der Klimazone E). Des Weiteren müssen alle Bauteile die gesetzlich vorgegebenen Wärmedämmwerte (U-Werte) erreichen. Außerdem muss die Beheizung der Räumlichkeiten zu mindestens 25 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. Dasselbe gilt für die Warmwasserbereitung, jedoch im Ausmaß von mindestens 60 Prozent. Weitere Infos und dieallgemeinen und spezifischen Voraussetzungen rund um den Baumassenbonus für die energetische Gebäudesanierung sind im Informationsblatt der Verbraucherzentrale enthalten.

Verbrauchertelegramm

Zigaretten-Kippen auf Nachbars Balkon
zu werfen ist eine Straftat

Der Kassationsgerichtshof hat ein Urteil des Landesgerichts von Palermo bestätigt. Dieses hatte eine Person der Straftat des „gefährlichen Werfens von Sachen“ (Art. 574 Strafgesetzbuch) auf den Balkon der darunter liegenden Wohnung für schuldig erklärt. Erschwerend angelastet wurde auch, dass dies wiederholt geschah, und somit der Nachbar belästigt wurde.
Auf dem Balkon landeten nämlich Zigaretten-Asche, korrodierende Reiniger wie Bleiche und Zigaretten-Kippen. Die Person wurde zur Zahlung von 1.000 Euro Strafe verurteilt.