Verbrauchertelegramm
Zigaretten-Kippen auf Nachbars Balkon
zu werfen ist eine Straftat
zu werfen ist eine Straftat
Der Kassationsgerichtshof hat ein Urteil des Landesgerichts von Palermo bestätigt. Dieses hatte eine Person der Straftat des „gefährlichen Werfens von Sachen“ (Art. 574 Strafgesetzbuch) auf den Balkon der darunter liegenden Wohnung für schuldig erklärt. Erschwerend angelastet wurde auch, dass dies wiederholt geschah, und somit der Nachbar belästigt wurde.
Auf dem Balkon landeten nämlich Zigaretten-Asche, korrodierende Reiniger wie Bleiche und Zigaretten-Kippen. Die Person wurde zur Zahlung von 1.000 Euro Strafe verurteilt.
Auf dem Balkon landeten nämlich Zigaretten-Asche, korrodierende Reiniger wie Bleiche und Zigaretten-Kippen. Die Person wurde zur Zahlung von 1.000 Euro Strafe verurteilt.