Verbrauchertelegramm

Urlaub selber buchenübers digitale Netz:
ein falscher Mausklick kann teuer werden

Der virtuelle Einkaufsplatz im Netz bietet urlaubsreifen Verbrauchern unzählige Möglichkeiten: Ein paar Mausklicks und die Eingabe einiger Daten genügen und der Urlaub ist schnell und einfach von zu Hause aus gebucht. Jedoch: ein"falscher"Mausklick kann sehr teuer werden. Bei anderen Fernabsatzverträgen kann der Verbraucher innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Vertragsabschluss kostenlos zurücktreten, bei Reisen und Hotelbuchungen ist dies normalerweise nicht so.
Bei Pauschalreisen ist in der Praxis meist eine Stornogebühr zu bezahlen, die durch einen Prozentsatz ausgedrückt wird, welcher steigt, je näher man mit seinem Rücktritt an das Abreisedatum herankommt;

Bei der Stornierung eines Flugs hat der Konsument nur Anspruch auf die Rückerstattung eines kleinen Teils des Ticketpreises, den größten Teil des Geldes verliert der Verbraucher jedoch.

Bei Hotelbuchungen sehen die Vertragsbedingungen im besten Fall die Möglichkeit vor, dass man bis zu einer gewissen Zeit vor Anreise kostenlos stornieren kann. Oft ist hingegen ein Angeld vorgesehen, welches man bei einem Rücktritt verliert. Es ist aber auch möglich, dass keine vertragliche Stornomöglichkeitvorgesehen ist, was bedeutet, dass der gesamte Aufenthalt bezahlt werden muss.

Das Fazit: Seinen Urlaub bequem von zu Hause aus buchen, kann auch seine Tücken haben. Wichtig ist in erster Linie, dass sich Konsumenten beim Buchen im Internet die Zeit nehmen, sich auch die Vertragsbedingungen und die Beschreibungen auf den jeweiligen Seiten genau durchzulesen, und dann beim Eingeben der Daten konzentriert vorgehen und jeden Schritt am Besten durch einen Screenshot dokumentieren.

Weitere Informationen:
www.euroconsumatori.org

Verbrauchertelegramm

Kubaturbonus für Gebäudesanierung
mit hohen Auflagen verbunden

Seit 12. März sind die neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Kubaturbonus für energetische Gebäudesanierungen in Kraft. Verschärfte Auflagen erschweren den Zugang zum Bonus. Um den Baumassenbonus im Ausmaß von 200 m³ in Anspruch nehmen zu können, muss das betroffene Gebäude einer größeren Renovierung unterzogen werden. Dies bedeutet, dass an mindestens 25 Prozent der Gebäudehülle (ohne Fenster) einer Verbesserung durchgeführt werden muss. Aufgrund der Tatsache, dass es sich nun um eine größere Renovierung handelt, müssen nicht mehr nur die allgemeinen Voraussetzungen für den Baumassenbonus berücksichtigt werden, sondern das Gebäude muss zusätzlich die Grenzwerte für die Gesamtenergieeffizienz (CO2-Ausstoß) einhalten, sowie die Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz erfüllen (gilt nur für Gebäude in der Klimazone E). Des Weiteren müssen alle Bauteile die gesetzlich vorgegebenen Wärmedämmwerte (U-Werte) erreichen. Außerdem muss die Beheizung der Räumlichkeiten zu mindestens 25 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. Dasselbe gilt für die Warmwasserbereitung, jedoch im Ausmaß von mindestens 60 Prozent. Weitere Infos und dieallgemeinen und spezifischen Voraussetzungen rund um den Baumassenbonus für die energetische Gebäudesanierung sind im Informationsblatt der Verbraucherzentrale enthalten.