Verbrauchertelegramm

Vorsitzende und Vorstand neu gewählt

Priska AuerPriska Auer

Im April hat die Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) turnusmäßig einen neuen Vorstand und eine neue Vorsitzende gewählt. Die neue Vorsitzende der VZS heißt Priska Auer, ihr Stellvertreter Agostino Accarino. Beide werden zwei Jahre im Amt sein und dann gemäß ethnischer Rotation den Rollentausch vornehmen. Daneben wurde auch der Vorstand neu bestellt. Ihm gehören Heidi Rabensteiner, Herbert Schatzer und Martin Wieser an. Gewählt wurde das Leitungsgremium der Verbraucherzentrale, das vier Jahre im Amt bleibt, von der Mitgliederversammlung, welche sich aus Einzelmitgliedern und VertreterInnen der Mitgliedsvereine zusammensetzt.
Priska Auer folgt auf Heidi Rabensteiner, die seit 2000 ehrenamtlich in der Funktion als Vorsitzende bzw. Vizevorsitzende der Verbraucherzentrale zur Verfügung gestanden ist.
„In Zeiten der Wirtschaftskrise ist eine unabhängige Verbraucherberatung und Verbraucherinformation wichtiger dennje“, so die neue Vorsitzende Priska Auer. Sie orientiert sich damit am Leitbild der VZS.

Verbrauchertelegramm

Urlaub selber buchenübers digitale Netz:
ein falscher Mausklick kann teuer werden

Der virtuelle Einkaufsplatz im Netz bietet urlaubsreifen Verbrauchern unzählige Möglichkeiten: Ein paar Mausklicks und die Eingabe einiger Daten genügen und der Urlaub ist schnell und einfach von zu Hause aus gebucht. Jedoch: ein"falscher"Mausklick kann sehr teuer werden. Bei anderen Fernabsatzverträgen kann der Verbraucher innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Vertragsabschluss kostenlos zurücktreten, bei Reisen und Hotelbuchungen ist dies normalerweise nicht so.
Bei Pauschalreisen ist in der Praxis meist eine Stornogebühr zu bezahlen, die durch einen Prozentsatz ausgedrückt wird, welcher steigt, je näher man mit seinem Rücktritt an das Abreisedatum herankommt;

Bei der Stornierung eines Flugs hat der Konsument nur Anspruch auf die Rückerstattung eines kleinen Teils des Ticketpreises, den größten Teil des Geldes verliert der Verbraucher jedoch.

Bei Hotelbuchungen sehen die Vertragsbedingungen im besten Fall die Möglichkeit vor, dass man bis zu einer gewissen Zeit vor Anreise kostenlos stornieren kann. Oft ist hingegen ein Angeld vorgesehen, welches man bei einem Rücktritt verliert. Es ist aber auch möglich, dass keine vertragliche Stornomöglichkeitvorgesehen ist, was bedeutet, dass der gesamte Aufenthalt bezahlt werden muss.

Das Fazit: Seinen Urlaub bequem von zu Hause aus buchen, kann auch seine Tücken haben. Wichtig ist in erster Linie, dass sich Konsumenten beim Buchen im Internet die Zeit nehmen, sich auch die Vertragsbedingungen und die Beschreibungen auf den jeweiligen Seiten genau durchzulesen, und dann beim Eingeben der Daten konzentriert vorgehen und jeden Schritt am Besten durch einen Screenshot dokumentieren.

Weitere Informationen:
www.euroconsumatori.org