aktuell

Generationenbrücke

Der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett zeigt sich erfreut darüber, dass der Südtiroler Landtag kürzlich einen Beschlussantrag der Südtiroler Freiheit genehmigt hat, der die Möglichkeit der Altersteilzeit für ältere Arbeitnehmer vorsieht und gleichzeitig Platz für Junge schafft.

Der ASGB war es, so Tschenett, der diesen Vorschlag einer„Generationenbrücke“ allen Mitgliedern des Südtiroler Landtages zugeschickt hat um brauchbare Lösungen für die Probleme am Arbeitsmarkt zu finden (siehe letzte Aktiv-Ausgabe).
Die Generationenbrücke sieht vor, dass Arbeitnehmer, die nicht mehr als drei Arbeitsjahre bis zur bevorstehendenPensionierung haben, ihren Vollzeitarbeitsvertrag in einen Teilzeitarbeitsvertrag mit einer Arbeitszeitreduzierung bis 50 Prozent umwandeln. Die durch die Konvertierung des Arbeitsvertrages entstandene Differenz der Pensionszahlungen übernimmt die Region, so dass dem Arbeitnehmer bei Pensionsantritt kein Verlust entsteht. Im Gegenzug verpflichtet sich der an diesem Projekt teilnehmende Arbeitgeber, Jugendliche zwischen 18 und 29 Jahren unbefristet oder mittels eines Lehrlingsvertrages einzustellen, um den ursprünglichen positiven Beschäftigungssaldo des Betriebes vor der Konvertierung der Arbeitsverträge wieder herzustellen.
Abschließend so Tony Tschenett, hofft der ASGB, dass jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden und die Politik die Sozialpartner zu einem Treffen einlädt, damit ein entsprechendes Abkommen, wie in der Lombardei bereits geschehen, abgeschlossen werden kann. DasProjekt muss in absehbarer Zeit starten, damit Jugendlichen wieder eine Perspektive haben und ältere Arbeitnehmer entlastet werden.

Verbrauchertelegramm

Mit Kondominiumssatzung Spielhallen verhindern

In den letzten Jahren sind immer mehr ausgewiesene Spielhallen wie Pilze aus dem Boden gewachsen. Zu Recht wird daran gearbeitet, die Verbreitung der Spielautomaten in den Bars einzudämmen. Auch die Verbraucherzentrale hat eine beispielhafte Eigeninitiative eines Gasthofes in Lana zur Entfernung der oft als"Einstiegsdroge"bezeichneten Spielautomaten mit dem"Goldenen OK"ausgezeichnet. Doch während in den Bars der Spieleinsatz ein Euro und der Höchstgewinn 100 Euro beträgt, können in den Spielhallen schon 5.000 Euro gewonnen werden. Der Jackpot kann bis zu 100.000 Euro betragen. Und dorthin werden jetzt die ehemaligen Kunden der Spielautomaten in den Bars verstärkt gehen. Es gibt schon Hallen, die 24 Stunden am Tag offen halten. Diesen Vergnügungsstätten mit allen ihren Nebenerscheinungen Herr zu werden, dazu haben Kondominiumsbewohner mit der Kondominiumssatzung ein gutes Instrument zur Hand. Es besteht nämlich die Möglichkeit für Neubauten, in der vertraglichen Hausordnung (welche dem notariellen Kaufakt beigelegt wird) ein absolutes Verbot für Glückspiellokale und Wettbüros vorzusehen. Damit wäre das Problem an der Wurzel gelöst. Für bestehende Kondominien hingegen braucht es bei vertraglichen Hausordnungen und solchen, die durch die Vollversammlung beschlossen werden, für die Einführung eines Glücksspiellokalverbots das schriftliche Einverständnis aller Miteigentümer.