aktuell

Was ist der Proporz noch wert?

Der ASGB ist besorgtüber den Umgang mit der Proporzregelung und fordert die SVP auf ihre Haltung bezüglich des Proporzes zu ändern und sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden.
Kürzlich mussten wir feststellen, dass bei der Ernennung des Generaldirektors der Etschwerke AG der ethnische Proporz nicht eingehalten wurde; auch im Gesundheitsbereich hat man Gianfranco de Blasi zum neuen Primar der Inneren Medizin in Sterzing ernannt, obwohl der Posten der deutschen Sprachgruppevorbehalten ist und die Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Unverständlich ist unserer Ansicht nach die Haltung der SVP bezüglich des Proporzes. Als Regierungspartei erwarten wir uns von der Volkspartei die Einhaltung des Proporzes. Bozens Vize-Bürgermeister Klaus Ladinser meinte erst kürzlich, Kompetenz wäre wichtiger als der Proporz. Dies würde bedeuten, dass in der deutschen Sprachgruppe niemand die Kompetenz hätte, das Amt des Generaldirektors der Etschwerke AG auszuüben. Unklar ist auch die Rolle von Richard Theiner – immerhin SVP-Obmann, der über alle Köpfe hinweg Gianfranco de Blasi als neuen Primar der Inneren Medizin in Sterzing vorgestellt hat. De Blasi selbst war verwundert über die Ernennung zum Primar. Wenn hohe Funktionäre der SVP derart lasch mit der Proporzregelung umgehen, dann ist das Anlass zur Sorge und absolut unverständlich. Der ASGB fordert die SVP mit aller Vehemenz auf, sich ihrer Verantwortung für die deutsch- und ladinischsprachige Minderheit bewusst zu werden und dementsprechend zu handeln.

aktuell

Generationenbrücke

Der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett zeigt sich erfreut darüber, dass der Südtiroler Landtag kürzlich einen Beschlussantrag der Südtiroler Freiheit genehmigt hat, der die Möglichkeit der Altersteilzeit für ältere Arbeitnehmer vorsieht und gleichzeitig Platz für Junge schafft.

Der ASGB war es, so Tschenett, der diesen Vorschlag einer„Generationenbrücke“ allen Mitgliedern des Südtiroler Landtages zugeschickt hat um brauchbare Lösungen für die Probleme am Arbeitsmarkt zu finden (siehe letzte Aktiv-Ausgabe).
Die Generationenbrücke sieht vor, dass Arbeitnehmer, die nicht mehr als drei Arbeitsjahre bis zur bevorstehendenPensionierung haben, ihren Vollzeitarbeitsvertrag in einen Teilzeitarbeitsvertrag mit einer Arbeitszeitreduzierung bis 50 Prozent umwandeln. Die durch die Konvertierung des Arbeitsvertrages entstandene Differenz der Pensionszahlungen übernimmt die Region, so dass dem Arbeitnehmer bei Pensionsantritt kein Verlust entsteht. Im Gegenzug verpflichtet sich der an diesem Projekt teilnehmende Arbeitgeber, Jugendliche zwischen 18 und 29 Jahren unbefristet oder mittels eines Lehrlingsvertrages einzustellen, um den ursprünglichen positiven Beschäftigungssaldo des Betriebes vor der Konvertierung der Arbeitsverträge wieder herzustellen.
Abschließend so Tony Tschenett, hofft der ASGB, dass jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden und die Politik die Sozialpartner zu einem Treffen einlädt, damit ein entsprechendes Abkommen, wie in der Lombardei bereits geschehen, abgeschlossen werden kann. DasProjekt muss in absehbarer Zeit starten, damit Jugendlichen wieder eine Perspektive haben und ältere Arbeitnehmer entlastet werden.