Dienstleistungen des ASGB
Familiengeld für Lohnabhängige
Das Familiengeld für Lohnabhängige oder Rentner wird aufgrund der Anzahl der Familienmitglieder und des Familieneinkommens direkt über den Lohn bzw. Rente ausbezahlt. Der Antrag muss jährlich erneuert werden und zwar ab 1. Juli. Für die Zuerkennung des Familiengeldes braucht es das Einkommen aller Familienmitglieder vom vorhergehenden Steuerjahr. Somit gelten für Ansuchen ab 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 die Steuererklärungen vom Jahr 2013 über das Einkommen des Jahres 2012. Dieses Familiengeld steht auch dann zu, wenn sich jemand für einen bestimmten Zeitraum wegen Krankheit, Arbeitsunfall oderMutterschaft nicht im effektiven Dienst befindet oder arbeitslos ist und das Arbeitslosengeld, das Mobilitätsgeld oder die Zulage der Lohnausgleichskasse bezieht.
Für die Familienzusammensetzung und das daraus resultierende Gesamteinkommen müssen folgende Personen berücksichtigt werden:
Für die Familienzusammensetzung und das daraus resultierende Gesamteinkommen müssen folgende Personen berücksichtigt werden:
der/die Antragsteller/in und sein/e Ehepartner/in, sofern er/sie nicht gesetzlich getrennt oder geschieden ist;
die Kinder und diesen gleichgestellten Personen bis zu ihrer Volljährigkeit mit Ausnahme von Familien mit mehr als drei Kindern unter 26 Jahren und Studenten oder Berufsschüler sind, zählen sie bis zu ihrem 21. Lebensjahr dazu;
minderjährige Geschwister und Enkel, wenn sie Vollwaisen sind und kein Anrecht auf Hinterbliebenenrente haben;
Nicht zur Familie zählensomit folgende Personen, auch wenn sie zu Lasten leben: der gerichtlich oder tatsächlich getrennte Ehepartner; die arbeitsfähigen volljährigen Kinder, außer der oben beschriebene Ausnahme von kinderreichen Familien; die Eltern. Das Familieneinkommen besteht aus der Summe des Einkommens aller zu Familie zählenden Personen, wobei alle einkommensteuerpflichtigen, einschließlich der getrennt besteuerten oder quellen- oder ersatzbesteuerten Einkommen zusammengezählt werden, sofern sie die Summe von 1.032,91 Euro nicht überschreiten. Nicht dazu gezählt werden die Abfertigung und die damit zusammenhängenden Vorschüsse, das Familien- und Begleitgeld, Unfallrenten. DieHöhe des Familiengeldes wird über Tabellen ermittelt, welche von dem Nationalen Fürsorgeinstitut erstellt werden und sich nach der Einkommensstufe und Anzahl der Familienmitglieder richtet. Für besondere Familiensituationen steht ein erhöhtes Familiengeld zu, welches ausführlich dokumentiert werden muß, wie Trennung, Scheidung und Verlassen eines Elternteiles; gänzliche und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit; schwere Behinderung eines minderjährigen Kindes, wodurch es dauerhaft außerstande ist, die altersgemäßen Aufgaben und Obliegenheiten auszuführen; 18 bis 21jährige Kinder, sofern sie eine staatliche Oberschule oder Universität besuchen oder in der Lehre sind. Die Anträge um das Familiengeld können in der Privatwirtschaft nur digital an die INPS versendet werden, hingegen im Öffentlichen Dienst ist die eigene Körperschaft dafür zuständig. Alle Patronate stellen diese Dienstleistung kostenlos zur Verfügung.