Handel/Gastgewerbe/Freiberuf

Ferialverträge im Handel, Gastgewerbe und Freiberuf

Die Sommerzeit bedeutet für viele Jugendliche nicht nur Urlaub, Erholung und Freizeit, sondern auch Erfahrung sammeln in der Arbeitswelt. Grundlage dafür bieten die kürzlich erneuerten Abkommen zwischen den Fachgewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden der Sektoren Handel/Dienstleistungen, Gastgewerbe/Tourismus und des Freiberufes, aufgrund welcher die sogenannten Ferialverträge (Sommerjobs) auch für die Sommer- und Herbstmonate 2013 möglich sind. Somit können während des Zeitraumes Juni bis Oktober 2013 lohnabhängig befristete Arbeitsverträge mit Jugendlichen abgeschlossen werden, deren Entlohnung sich prozentuell und gestaffelt nach dem jeweiligen absolvierten Schul- bzw. Studienjahr einer Oberschule, Berufsfachschule oder Universität richtet. Ein Ferialvertrag muss eine Mindestdauer von 6 Wochen haben und darf die Dauer von 14 Wochen nicht überschreiten. Das erforderliche Mindestalter für denAbschluss eines Ferialvertrages beträgt 16 Jahre.
Solche Sommerarbeitsverträge haben den Zweck, die theoretischen Kenntnisse der Schule/Universität in der Arbeitswelt praxisorientiert zu ergänzen und zu vertiefen. Daher müssen die Schüler/Studenten vorwiegend in Arbeitsbereichen eingesetzt werden, die dem besuchten Schultyp entsprechen oder ihnen zumindest das Kennenlernen von Fachbereichen oder mehreren zusammenhängenden Fachbereichenermöglichen, falls es sich um einen anderen Schultyp handelt.
Ferialverträge können nur von Betrieben abgeschlossen werden, welche dem jeweiligen Arbeitgeberverband in der Provinz Bozen angehören (hds, HGV oder Freiberuflerverband) und die kollektivvertraglichen Bestimmungen des jeweiligen Sektors anwenden und einhalten.
Die Höhe der Entlohnung ist bei den Ferialverträgen für die drei genannten Sektoren folgendermaßen geregelt (als Bezugskategorie gilt jene des qualifizierten Arbeitnehmers im jeweiligen Kollektivvertrag):

55% - Nach Abschluss des ersten Schuljahres
65% - Nach Abschluss des zweiten Schuljahres
75% - Für jene, die höhere Klassen besucht haben
85% - Für Universitätsstudenten

Transport & Verkehr

Schnalstaler Gletscherbahnen

Bedingt durch den Rückgang des Gletschers wurde laut Leitung der Schnalstaler Gletscherbahnen der Sommerskibetrieb ausgesetzt. Über den Sommermonaten bleiben nur die Seilbahn und der Lazaunlift in Betrieb. Obwohl die Gletscherbahnen schon im November 2012 diesen Beschluss gefasst haben, ist bis zum Bekanntwerden dieser Sachlage Mitte Februar die Belegschaft darüber nicht informiert worden“, kritisiert der zuständige Fachsekretär im ASGB, Richard Goller.
Auf der daraufhin erfolgten dringenden Anfrage der Gewerkschaften an die Firmenleitung, wurde mitgeteilt, dass eine Überkapazität von 22 Mitarbeiternbesteht. In zahlreichen Aussprachen zwischen Gewerkschaften und Firmenleitung unter Miteinbeziehung der Gemeindepolitiker und den Präsidenten des Tourismusverbandes des Tales, ist es uns gelungen, die Entlassungen von 22 auf 17 zu reduzieren, mit der Garantie, im Herbst wieder einen befristete Arbeitsvertrag für die Wintermonate zu erhalten. Schon allein die Kriterien zur Auswahl der Betroffenen sorgte für zum Teil hitzige Diskussionen und wurden mehrmals überarbeitet. Einerseits um der gesamten Arbeitnehmerschaft der Schnalstaler Gletscherbahnen gerecht zu werden und andererseits, um auch die rechtliche Lage nicht außer Acht zu lassen. Am 05. Mai wurde dann endlich ein Kompromiss zwischen den Verhandlungsparteien gefunden und ein Abkommen unterzeichnet. Für die Betroffenen erreichte man u.a. auch eine Abfindung in Höhe von 2.600 bis 4.700 Euro.
Wie aus den Medien zu entnehmenist, sorgt dies Angelegenheit immer noch für Diskussionen, nicht nur im Tal sondern landesweit. Besonders hervorgerufen auch durch die zahlreichen Skiclubs in ganz Südtirol, die in Zukunft schon im Mai und Juni in andere Skigebiete zum Training ausweichen müssen. Zum Beispiel ins Zillertaler, das lange Anfahrtszeiten mit sich bringt und besonders für die Kinder und Jugendlichen eine zusätzliche Belastung mit sich bringt. Anscheinend macht dieser Zustand jetzt im Nachhinein den Zuständigen der Gletscherbahnen doch einiges Kopfzerbrechen. Sie erkennen anscheinend, dass es zum einen schwierig ist, verlorene Urlauber zurück zu gewinnen und vor allem, dass diese vorzeitige Schließung, Schnee bedingt wie von der Firmenleitung behauptet, nicht notwendig gewesen wäre.
„Aus diesem Grund ist diese vorzeitige Schließung nicht nachvollziehbar und meiner Meinung nach, nicht zu rechtfertigen“ so Richard Goller abschließend.