Transport & Verkehr
Landesrettungsverein Weisses Kreuz

Wirtschaftlicher Teil des Kollektivvertrages unterzeichnet

Nach langen und zähen Verhandlungen wurde am 2. Oktober 2002 der wirtschaftliche Teil des Kollektivvertrages für die Beschäftigten des Landesrettungsvereines Weisses Kreuz unterzeichnet. Die Gewerkschaften und die Betriebsleitung haben sich auf folgende Punkte geeinigt:
Una Tantum
Allen Beschäftigten, welche am Tag der Unterzeichnung des Vertrages beim Landesrettungsverein Weisses Kreuz beschäftigt waren, erhalten mit dem Dezemberlohn 2002 eine Una Tantum-Zahlung, berechnet auf die Dienstzeit im Zeitraum Jänner bis August 2002 (siehe Tabelle 1);
Lohnerhöhung
Ab 1. September 2002 und ab 1. Januar 2003 erhalten alle Beschäftigten eine Lohnerhöhung (siehe Tabelle 2);
Produktivitätsprämie
Innerhalb 31. Dezember 2002 wird eine Arbeitsgruppe die Kriterien und die Modalitäten für eine Leistungsprämie ausarbeiten. Innerhalb März 2003 wird die Prämiensumme vereinbart. Die erste Auszahlung der Prämie soll dann im ersten Trimester des Jahres 2004 erfolgen. •
Una Tantum Tabelle 1
Einstufung Parameter Betrag in Euro
A 100 417,14
B 114 475,54
C 130 542,28
D 140 583,99
E 155 646,56
F 173 721,65
G 190 792,56
Q 215 896,85
Neue Grundlöhne in Euro Tabelle 2
Einstufung Parameter Grundlohn Erhöhung Neuer Grundlohn Erhöhung Neuer Grundlohn
am 31.12.01 ab 1.9.02 ab 1.9.02 ab 1.1.03 ab 1.1.03
A 100 445,19 47,67 492,86 27,81 520,67
B 114 507,52 54,34 561,86 31,70 593,56
C 130 578,75 61,97 640,72 36,15 676,87
D 140 623,27 66,74 690,01 38,93 728,94
E 155 690,05 73,89 763,94 43,10 807,04
F 173 770,18 82,47 852,65 48,11 900,76
G 190 845,87 90,57 936,44 52,83 989,27
Q 215 957,16 102,49 1.059,65 59,79 1.119,44

Gebietskörperschaften

Neuer Bereichsvertrag

Verhandlungen haben begonnen
Die Verhandlungen für den neuen Bereichsvertrag für die Bediensteten der Gemeinden, Altersheime und Bezirksgemeinschaften haben bereits begonnen. Die Fachgewerkschaft ASGB wird dabei von den Fachsekretären Hans Rungg und Tony Tschenett vertreten. Die Fachgewerkschaft im ASGB hat zusammen mit den Gewerkschaften AGB/CGIL, SGB/CISL und SGK/UIL eine diesbezügliche Plattform eingereicht. Diese beabsichtigt eine Überarbeitung und Anpassung des bestehenden Bereichsvertrages an die Herausforderungen und Bedürfnisse und resultiert aus Diskussionen und Besprechungen, aus Widersprüchlichkeiten und Erfahrungen in der Anwendung des geltenden Vertrages in den letzten beiden Jahren. Die Plattform ist bewusst allgemein abgefasst, um den nötigen Raum für Diskussionen und Ergänzungen zu haben, damit der neue Vertrag, der dann bis Ende 2004 gilt, nicht immer wieder abgeändert und neu interpretiert werden muss.
Arbeitszeit/flexible Arbeitszeitformen
- Definition auf der Grundlage der Eu-Richtlinien
- Überarbeitung des bestehenden Teilzeitabkommens
- Überprüfung der Bestimmungen in Bezug auf Überstunden, Ruhetage, Feiertage, Turnusdienste
- Nachtarbeitsregelung im Sinne der geltenden Bestimmungen
- Einführung von flexiblen Arbeitszeitformen auf der Basis des BÜKV und der bereits erfolgten Diskussionen. Wichtig erscheint uns dabei die Einführung des Arbeitszeitkontos, ein Einstieg in eine mitbestimmte Flexibilisierung des Arbeitsverhältnisses und die Möglichkeit von Pilotprojekten
- Arbeit auf Zeit
Bereich Soziale Dienste
Anpassung von Bestimmungen (Berufsbilder, Zulagen, Erholungswartestand) an die Realität bzw. an die Bedürfnisse. Die Zuweisung von Aufgabenzulagen ist zu erweitern, auch in Anbetracht und mit Berücksichtigung unterschiedlichster Verantwortung, Erschwernis und Vermischung von Aufgabenbereichen.
Berufsbilder
- Überprüfung der Berufsbilder und deren Beschreibungen
- Umstufungen und Anpassungen von Berufsbildern aufgrund von neuen Voraussetzungen und Ausbildungswegen (Behindertenerzieher, Werkerzieher, u.a.)
- Anpassung, Erhöhung und Neuzuweisung von Zulagen
- Einführung des Berufsbildes eines Heimkoches
Zulagen
- Neueinführung bzw. Neubestimmung von Zulagen für bestimmte Berufsbilder (z.B. Verwaltungspersonal)
- Überarbeitung und Anpassung der Zulagen und Kriterien, mit besonderer Berücksichtigung der bestehenden Problemfälle (EDV, Stadtpolizei, u.a.)
- Überarbeitung der Normen über Leistungsprämie und des Bewertungsbogens
- Neufestlegung des Ausmaßes der Kumulierung
Verschiedenes
- Ausdrückliche Nennung des Betriebes für Sozialdienste
- Häufung von Gewerkschaftsfreistellungen
- Mensaregelung
- Streikrecht
- Definition der Rolle und Rechte der Sicherheitssprecher
- Weiterbildung der Personals, mit besonderer Berücksichtigung der sozialen Dienste
- Überarbeitung einzelner Artikel
- Ausführung von Bestimmungen des BÜKV, die an den Bereich delegiert sind
- Bessere Regelung der Interpretationen
- Sonderrolle für große Gemeinden