Bauindustrie

Lohnerhöhung Bauindustrie

Gemäß gültigem Nationalen Arbeitskollektivvertrag für die Beschäftigen des Sektors Bauindustrie vom 29. Jänner 2000 ist mit Fälligkeit 01.01.2003 die letzte Grundlohnerhöhung für die Dauer dieses Vertrages (er läuft mit 31.12.2003 aus) fällig. Zum besseren Verständnis führen wir die ab 01.01.2003 gültige Lohntabelle an:
Kategorie Grundlohn Kontingenz- Sektoren- Territoriales EDR TOTALE
ab 01.01.2003 -zulage -zulage Lohnelement
ab 01.01.03
I. Kategorie 2,88 2,96 0,44 0,32 0,06 6,66
II. Kategorie 3,36 2,99 0,64 0,37 0,06 7,42
III. Kategorie 3,74 3,00 0,78 0,41 0,06 7,99
VI. Kategorie 4,03 3,01 0,89 0,44 0,06 8,43
Der Monatslohn errechnet sich, indem der Stundenlohn mit 173 multipliziert wird.

Landesbedienstete

Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für die Bediensteten des öffentlichen Dienstes

Die öffentlichen Bediensteten können ab 1. Dezember 2002 nun über den ASGB-Landesbedienstete einen Versicherungsdienst in Anspruch nehmen, der die Haftpflicht abdeckt, welcher diese Kategorie nun ausgesetzt ist. Die Bediensteten können gemäß Gesetz 241/90 gezwungen werden, dem Arbeitgeber allfällige Schadenerstattungen zurückzuzahlen, wenn der Richter des Rechnungshofes zur Erkenntnis gelangt sein sollte, dass der Bedienstete grob fahrlässig gehandelt hat.
Die befürchteten Schwierigkeiten liegen darin, dass bereits jetzt sehr widersprüchliche Rechtsauslegungen über leichte Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit bestehen. Da es nicht viel hilft, im Nachhinein über die „vergossene Milch" zu klagen, hat sich unser Sekretariat mit dem Raiffeisen Versicherungsdienst in Verbindung gesetzt und die Ausarbeitung eines eigenen Versicherungsvertrages für das Personal in den Kindergärten und Schulen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist ein Vertrag für Haftpflicht und Rechtsschutz für Landesbedienstete und Angestellte des Öffentlichen Dienstes, welcher die Restrisiken für diese Kategorien von Bediensteten auffängt.
Wer Interesse hat, kann sich beim ASGB-LANDESBEDIENSTETE in Bozen, Wangergasse 39 tel. 0471 974598 melden. •