Verbrauchertelegramm
Paritätische Schlichtungen im Bereich Energie

VZS:über 750 Schlichtungen im Jahr 2012

Im Jahr 2012 hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) über 750 Schlichtungsverfahren mit verschiedenen Anbietern in Sachen Strom und Gas betreut und auch positiv abschließen können. Bereits seit mehreren Jahren bestehen bei der VZS paritätische Schlichtungsverfahren mit Gesellschaften wie Enel, Edison, Eni, Sorgenia. 2012 wurde auchdie Schlichtung mit Seltrade und Selgas aktiviert. Der Wermutstropfen: die Etschwerke, welche von der Verbraucherzentrale mehrmals dazu eingeladen wurden, ein Schlichtungsabkommen zu unterzeichnen, haben sich bis heute immer geweigert; dies zeigt wenig Sensibilität gegenüber den eigenen Abnehmernund deren Vertretern. Die paritätischen Schlichtungen sind kostenlos, und werden im Allgemeinen sehr geschätzt von den KundInnen und VerbraucherInnen. Jedes Abkommen sieht spezifische Fälle vor, welche geschlichtet werden können. Die am häufigsten vorgelegten Fälle betreffen unter anderem Rechnungen mit abnormen Beträgen im Vergleich zu den durchschnittlichen Rechnungen, nicht korrekte Berechnung des verrechneten Energieverbrauchs, doppelte Verrechnung, usw.

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„Lästige Nachbarn“ werden zum Ausziehen verurteilt

Jedes Jahr landen mehr als zwei Millionen Klagen in Sachen Kondominium vor dem Richter. Der jüngste Fall aus dem Veneto: ein 43-Jähriger wurde vom Richter zum Auszug aus der Wohnung verurteilt, in der er mit seiner Partnerin wohnt, und wird fortan mindestens 500 Meter Abstand von seinen Nachbarn halten müssen. Der Grund? „Stalkling im Mehrfamilienhaus“. Obschon er acht mal angezeigtwurde, hörte der Mann nicht auf, den anderen Bewohnern das Leben schwer zu machen. Radio auf maximaler Lautstärke, ebenso laute Geräusche „privater Natur“, Schmettern von Sachen gegen die Wände, Geschrei und ähnliches mehr – und das Ganze natürlich nachts, weil der Mann tagsüber schlief. Und wer sich beschwerte, wurde mit Drohungen und Beschimpfungen überhäuft. Die Richterin der Voruntersuchung Mariella Fino hat daher dem Antrag des Staatsanwalts Giorgio Falcone stattgegeben, und die Carabinieri haben den Ruhestörer zwangsentfernt.