SSG

Irlandreise vom
20. bis 31. Juli 2013 (12 Tage)

Reise nach Irland ab Bozen im modernen Reisebus, Unterbringung in Mittelklassehotels und 2. Mal Innenkabine(Fähre), jeweils mit Frühstück und Abendessen. Professionelle Reiseführung.
Zusätzliche Leistungen
Eintritt Clonmacnoise
Bootsfahrt Killarney Seen mit “Lily of Killarney”
Irlandurkunden
Stadtführung Dublin
Ganztagesführung Ring of Kerry / Dingle
Ganztagesführung Connemara
Insolvenzversicherungsschein
1. Tag
Samstag, 20.07.2013, Anreise Wiesbaden, historische Altstadt, Villenviertel, Taunusgebirge, Abendessen und Übernachtung.
2. Tag
Hafenrundfahrt Rotterdam, größter Seehafen der Welt mit Werften, Docks und hyper modernem Umschlageplatz für Container Schiffsreise nach England.
3. Tag
Quer durch Großbritannien bis Chester, historische Altstadt und gut erhaltene Fachwerkhäuser, Ladenpassagen. Weiterfahrt auf die Insel Anglosey, Fähre nach Dun Laoghaire (Irland), Fahrt zum Hotel in Dublin, Abendessen und Übernachtung
4. Tag
Vormittag Stadtrundfahrt Dublin, Nachmittag zum Shannon River und Kloster Clonmacnoise um Galway. Abendessen und Übernachtung.
5. Tag
Rundfahrt Connemara Halbinsel, ursprüngliche Landschaft, zerklüftete Felsenküste. Rückkehr ins Hotel, Abendessen und Übernachtung.
6. Tag
Burrengebiet mit Tropfsteinhöhlen, Cliffs of Moher an der Atlantikküste. Weiterfahrt zum Bunratty Castle mit altirischer Handwerkskunst. Weiter nach Tralee mit Abendessen und Übernachtung.
7. Tag
Dingle Halbinsel mit alten gälischen Bauwerken und keltischen Traditionen. Weiterfahrt nach Killarney mit Abendessen und Übernachtung
8. Tag
Ring of Kerry: Panoramastraße an der Küste des Atlantik. Atemberaubende Ausblicke, wilde Landschaften, einzigartige Schönheiten der Insel Valentia Island. Killarney Nationalpark und Killarney Stadtbesichtigung. Abendessen und Übernachtung im Hotel vom Vortag.
9. Tag
Bootsfahrt auf den Killarney Seen mit Besichtigung der ältesten Eichenwälder Europas. Einzigartige Vegetation durch den Golfstrom.
10. Tag
Besichtigung der Stadt Cork, Nachtfähre nach Cherbourg in Frankreich. Abendessen und Übernachtung an Bord.
11. Tag
Durch die Normandie nach Metz in Lothringen, die „Stadt der Mirabellen“ an der Mosel. Abendessen und Übernachtung in Metz.
12. Tag
Heimreise.
Preis
1.299 Euro pro Person im Doppelzimmer mindestens 20 Teilnehmern oder 1.239 Euro bei mindestens 25 Teilnehmern.

Einzelzimmerzuschlag: 297 Euro.

Diverse Optionals buchbar, Informationen bei SSG: 0471 308256 oder ssg@asgb.org

Nahrungsmittel

Bäckervertrag wurde auf nationaler Ebene erneuert

Mit 13. Februar 2013 wurde der nationale Kollektivvertrag für das Personal der Bäckereien, auch für jene im Detailhandel und in den verschiedenen Lebensmittelgeschäften erneuert.
Es handelt sich um die Erneuerung des nationalen Kollektivvertrages, welcher den dreijährigen Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2014 abdeckt und er gilt als einziger offizieller Vertrag für den gesamten Bereich der Brotherstellung, handwerklich wie auch industriell, welche im Handel, im Tourismus und im Dienstleistungssektor tätig sind.
Unterzeichnet wurde der Kollektivvertrag in Rom vom Verband der Bäckereien und Konditoreien „Federazione Italiana Panificatori“ und der Vereinigung „Assopanificatori aderente a Fiesa-Conferecenti“ und den jeweiligen Fachgewerkschaften.
Zusammenfassend die wichtigsten Erneuerungen:

Errichtung eines Gesundheitsfonds auf nationaler Ebene (EBIPAN bilaterale Körperschaft und FONSAP - Gesundheitsfonds), damit alle Betriebe über einen eigenen Vertrag daran gebunden sind und für alle Beschäftigten dieses Bereiches das Recht auf zusätzliche Leistungen im Gesundheitsbereich beanspruchen können
Die zweite Verhandlungsebene wird verstärkt. Somit können auf lokaler Ebene für die Handwerks- und Industriebetriebe Betriebsabkommen für einen Dreijahreszeitraum ausgehandelt werden, welche insbesondere folgende Themen regelt:
Der variable Teil der Ergebnisprämie, wobei sich die Kriterien der Auszahlung an die vereinbarte Reglementierung der zweiten Verhandlungsebene halten müssen;
Festlegung von Berufsbildern, gekoppelt an Weiterbildungsplänen und Zertifizierung der beruflichen Lehre;
Zeiten und Anwendungsdauer über die Ausbildung in einer Lehre;
Reglementierung der Arbeitstage sowie der Arbeitszeit, auch mit flexiblen Klauseln;
Zusätzliche Entlohnung für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, falls dieser Dienst nicht schon mit einem eigenen Betriebsabkommen geregelt worden ist;
Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Weiterbildungs- und Vorbeugungsmaßnahmen;
In ökonomischen Krisensituationen von Betrieben können besondere Maßnahmen einvernehmlich getroffen werden, unter Beachtung der kollektivvertraglichen Bestimmungen und mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten. Diese Maßnahmen können die Leistung, die Arbeitszeit und die Arbeitsorganisation betreffen, wobei diese Abkommen zeitbegrenzt sein müssen und den Charakter eines Projektes haben müssen.
Festlegung von neuen Berufsbildern auf Grund der Entwicklung und Innovation, deren Einstufung und die Möglichkeit von Auf- oder Umstiegsmöglichkeiten durch Weiterbildung oder Anerkennung der Qualifikation der beruflichen Tätigkeit;
Die zweite Verhandlungsebene wird mit den EGV/RSU geführt, ansonsten mit den territorialen Gewerkschaftsvertretern;
Bezüglich der Anzahl von Lehrlingen pro Betrieb hält man sich an die Regelung laut Gesetzesdekret Nr. 167/2011, was mit dem Gesetz Nr. 92/2012 übernommen worden ist.
Die Arbeitsunterbrechungen (Zeitintervalle) zwischen zwei befristeten Arbeitsverträgen wurden aufgrund der Möglichkeit zur Reduzierung gemäß Art. 5,Abs. 3 des Gesetzes Nr. 92/2012 für Arbeitsverträge mit einer Dauer von unter sechs Monaten mit 20 Tagenund für Arbeitsverträge mit einer Dauer von über sechs Monaten mit 30 Tagen Unterbrechung festgelegt; hingegen können mit einem Abkommen auf zweiter Verhandlungsebene die Ersatzaufträge geregelt werden, wobei das Anrecht auf den Arbeitsplatz für den zu Ersetzenden erhalten bleiben muss.
Fürdie ausländischen Arbeitskräfte ist aus Gründen von familiären Besuchen in ihrem Heimatland die Kumulierung von Ferienzeiten mit anderen angereiften bezahlten Sonderurlauben möglich, wie auch die Auszahlung der angereiften Abfertigung.

Außerdem wird der Zeitraum vom Januar 2012 bis Januar 2013 mit einer einmaligen Zahlung abgedeckt, welche in drei Ratenzahlungen erfolgt und keine weiteren Auswirkungen auf die nachfolgenden Lohnsteigerungen hat, auch nicht auf die Abfertigung. Das Personal der Handwerksbetriebe erhält 180 Euro, jenes der Industriebetriebe 225 Euro. In den Monaten Februar, April und November 2013 erfolgen die Auszahlungen zu gleichen Teilen, im Handwerk zu jeweils 60 Euro, in der Industrie zu 85 Euro.
Einstufung Erste Zahlung
1/2/13
Zweite Zahlung
1/1/14
insgesamt
Handwerksbetriebe Medio A2 50€ 30€ 80€
Industriebetriebe Medio 3B 60€ 43€ 103€