Nahrungsmittel

Bäckervertrag wurde auf nationaler Ebene erneuert

Mit 13. Februar 2013 wurde der nationale Kollektivvertrag für das Personal der Bäckereien, auch für jene im Detailhandel und in den verschiedenen Lebensmittelgeschäften erneuert.
Es handelt sich um die Erneuerung des nationalen Kollektivvertrages, welcher den dreijährigen Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2014 abdeckt und er gilt als einziger offizieller Vertrag für den gesamten Bereich der Brotherstellung, handwerklich wie auch industriell, welche im Handel, im Tourismus und im Dienstleistungssektor tätig sind.
Unterzeichnet wurde der Kollektivvertrag in Rom vom Verband der Bäckereien und Konditoreien „Federazione Italiana Panificatori“ und der Vereinigung „Assopanificatori aderente a Fiesa-Conferecenti“ und den jeweiligen Fachgewerkschaften.
Zusammenfassend die wichtigsten Erneuerungen:

Errichtung eines Gesundheitsfonds auf nationaler Ebene (EBIPAN bilaterale Körperschaft und FONSAP - Gesundheitsfonds), damit alle Betriebe über einen eigenen Vertrag daran gebunden sind und für alle Beschäftigten dieses Bereiches das Recht auf zusätzliche Leistungen im Gesundheitsbereich beanspruchen können
Die zweite Verhandlungsebene wird verstärkt. Somit können auf lokaler Ebene für die Handwerks- und Industriebetriebe Betriebsabkommen für einen Dreijahreszeitraum ausgehandelt werden, welche insbesondere folgende Themen regelt:
Der variable Teil der Ergebnisprämie, wobei sich die Kriterien der Auszahlung an die vereinbarte Reglementierung der zweiten Verhandlungsebene halten müssen;
Festlegung von Berufsbildern, gekoppelt an Weiterbildungsplänen und Zertifizierung der beruflichen Lehre;
Zeiten und Anwendungsdauer über die Ausbildung in einer Lehre;
Reglementierung der Arbeitstage sowie der Arbeitszeit, auch mit flexiblen Klauseln;
Zusätzliche Entlohnung für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, falls dieser Dienst nicht schon mit einem eigenen Betriebsabkommen geregelt worden ist;
Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Weiterbildungs- und Vorbeugungsmaßnahmen;
In ökonomischen Krisensituationen von Betrieben können besondere Maßnahmen einvernehmlich getroffen werden, unter Beachtung der kollektivvertraglichen Bestimmungen und mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten. Diese Maßnahmen können die Leistung, die Arbeitszeit und die Arbeitsorganisation betreffen, wobei diese Abkommen zeitbegrenzt sein müssen und den Charakter eines Projektes haben müssen.
Festlegung von neuen Berufsbildern auf Grund der Entwicklung und Innovation, deren Einstufung und die Möglichkeit von Auf- oder Umstiegsmöglichkeiten durch Weiterbildung oder Anerkennung der Qualifikation der beruflichen Tätigkeit;
Die zweite Verhandlungsebene wird mit den EGV/RSU geführt, ansonsten mit den territorialen Gewerkschaftsvertretern;
Bezüglich der Anzahl von Lehrlingen pro Betrieb hält man sich an die Regelung laut Gesetzesdekret Nr. 167/2011, was mit dem Gesetz Nr. 92/2012 übernommen worden ist.
Die Arbeitsunterbrechungen (Zeitintervalle) zwischen zwei befristeten Arbeitsverträgen wurden aufgrund der Möglichkeit zur Reduzierung gemäß Art. 5,Abs. 3 des Gesetzes Nr. 92/2012 für Arbeitsverträge mit einer Dauer von unter sechs Monaten mit 20 Tagenund für Arbeitsverträge mit einer Dauer von über sechs Monaten mit 30 Tagen Unterbrechung festgelegt; hingegen können mit einem Abkommen auf zweiter Verhandlungsebene die Ersatzaufträge geregelt werden, wobei das Anrecht auf den Arbeitsplatz für den zu Ersetzenden erhalten bleiben muss.
Fürdie ausländischen Arbeitskräfte ist aus Gründen von familiären Besuchen in ihrem Heimatland die Kumulierung von Ferienzeiten mit anderen angereiften bezahlten Sonderurlauben möglich, wie auch die Auszahlung der angereiften Abfertigung.

Außerdem wird der Zeitraum vom Januar 2012 bis Januar 2013 mit einer einmaligen Zahlung abgedeckt, welche in drei Ratenzahlungen erfolgt und keine weiteren Auswirkungen auf die nachfolgenden Lohnsteigerungen hat, auch nicht auf die Abfertigung. Das Personal der Handwerksbetriebe erhält 180 Euro, jenes der Industriebetriebe 225 Euro. In den Monaten Februar, April und November 2013 erfolgen die Auszahlungen zu gleichen Teilen, im Handwerk zu jeweils 60 Euro, in der Industrie zu 85 Euro.
Einstufung Erste Zahlung
1/2/13
Zweite Zahlung
1/1/14
insgesamt
Handwerksbetriebe Medio A2 50€ 30€ 80€
Industriebetriebe Medio 3B 60€ 43€ 103€

Chemie/Bergbau

Neue Vertretung im Bundesvorstand

v.l.n.r. Tony Tschenett, Walter Rainer und Markus Dibiasi
v.l.n.r. Tony Tschenett, Walter Rainer und Markus Dibiasi
Die Fachgewerkschaft ASGB­-Chemie/Bergbau ist im Bundesvorstand gemäß ihrer Mitgliederstärke mit einem Mitglied vertreten. Kollege Walter Rainer hat diese Aufgabe seit 2008 wahr genommen; er ist seit über 30 Jahren Mitglied des ASGB und seit zwei Jahrzehnten Vorstandsmitglied. Nun ist er in den wohlverdienten Ruhestandgetreten.
Die Mitglieder des Vorstandes und der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett bedankten sich für seine Leistungen und überreichten ihm zum Abschluss einen Geschenkskorb. Der Vorstand wünscht ihm noch viele gesunde Jahre um den Ruhestand genießen zu können.
Als seine Nachfolgerin wurde die Kollegin Elfriede Prossliner einstimmig als Vertreterin der Fachgewerkschaft Chemie/Bergbau in den Bundesvorstand entsandt. Der Vorstand wünscht ihr alles Gute für die neue Aufgabe.