Verbrauchertelegramm
Missbrauch des guten Namens„Verbraucherzentrale“

Kunden sollen Verstöße melden

In letzter Zeit passiert es anscheinend häufiger, dass Anrufe von „Mitarbeitern der Verbraucherzentrale“ eingehen, die eine Art „Hausbesuch“ vereinbaren möchten; mit der vorgeblichen Begründung, man würde vor Ort einen persönlichen Energiepreisvergleich machen. Die Verbraucherzentrale stellt klar: Wir machen keine solchen „Hausbesuche“, und schon gar nicht gehen wir damit in Call-Center-Art hausieren. Jegliche Aussage in diese Richtung ist eine Irreführung und sollte den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Südtirol gemeldet werden. Den Konsumenten wird vor Anschaffungen und Vertragsabschlüssen empfohlen, sichunabhängige Tests und Vergleiche anzuschauen. Unsere Preisvergleiche sind jederzeit online auf www.verbraucherzentrale.it einsehbar. Und wer einen Energiepreisvergleich für seine persönliche Situation möchte, kann diesen selbst unter www.autorita.energia.it, Menüpunkt „Trovaofferte“ kostenlos berechnen.
Wichtig: werden Unbekannte bei Ihnen an der Tür vorstellig, lassen Sie diese auf keinen Fall ins Haus, unabhängig von der „Begründung“, die man Ihnen erzählt. Falls Sie sich gar belästigt oder bedroht fühlen, rufen Sie die Ordnungskräfte.

Verbrauchertelegramm

Ab ins Fitness-Studio?

Wer sich in einem einschlägigen Studio gegen Bezahlung fit machen lässt, sollte ein paar Tipps beachten. Denn nicht jedes Studio hält was es verspricht, und nicht jedes Fitness-Programm kommt unseren Bedürfnissen entgegen. Worauf also ist zu achten, um nicht unnötig Geld auszugeben und um das Programm nicht auf halbemWege abzubrechen?
Buchen Sie eine Probestunde zur Spitzenzeit, so können Sie am besten kontrollieren, wie der Betrieb läuft, wie die TrainerInnen und das Betreuungspersonal arbeiten.
Klären Sie ab, ob das Studio gegen Unfälle versichert ist!
Wie sieht es mit der Hygiene aus? (WC, Duschen, Umkleidekabinen, Geräte)
Die Beleuchtung und Belichtung und das Raumklima: die Räume müssen hoch und gut belüftet sein, befinden sie sich im Untergeschoss, so müssen sie über eine Belüftungsanlage verfügen.
Werfen Sie auch einen Blick auf die Hausordnung – diese spricht manchmal Bände …
Normalerweise ist in den Klauseln des Vertrages mit einem Fitnessstudio kein Rücktrittsrecht vorgesehen. Dadurch müssen Sie auch weiterzahlen, wenn Sie – aus unvorhergesehnen Gründen - das Studio nicht mehr besuchen. Und: einige Studios bieten Jahresverträge an, diemehrere Monate vor Fälligkeit schriftlich gekündigt werden müssen, da sie sich ansonsten um ein weiteres Jahr verlängern. Also Vorsicht bei der Unterzeichnung!

Weitere Tipps in Sachen „Fitness-Studio“ finden
Sie im entsprechenden Infoblatt der VZS,
erhältlich in den Geschäftsstellen oder online auf
www.verbraucherzentrale.it.