Verbrauchertelegramm
VZS vergleicht Kredite für Erstwohnungen

Nachfrage sinkt, Spreads steigen weiter

Im 3. Trimester 2012 wurden im Vergleich zu selben Zeitraum des Vorjahres deutlich weniger Darlehen ausgeschüttet: -51,65 Prozent auf gesamtstaatlicher Ebene. Während die Referenzparameter für die kurzzeitigen Zinssätze (Euribor) absolute Tiefstwerte verzeichnen, praktizieren die Banken gleich hohe oder sogar höhere Aufschläge. Im Vergleich zur letzten Erhebung (Juni 2012) haben einige Banken die Spreads erneut um 0,20-0,30 Punkte angehoben. Andere Banken wiederum, vor allem große nationale Bankengruppen, hatten die Spreads bereits überdurchschnittlich angehoben, auf teilweise mehr als vier Prozentpunkte. Ein „guter“ Spread läge heute bei 2,5 Prozent, auch wenn fast alle verglichenen Angebote eine Zinssatz-Untergrenze von drei Prozent bei variablen Darlehen vorsehen. Unter den besten Angeboten für fix verzinste Darlehen auf 20 Jahre platzieren sich die Raiffeisenkasse Bruneck, die Südtiroler Sparkasse und die Südtiroler Volksbank, alle mit etwa fünf Prozent. Interessant ist auch das Angebot der Tiroler Sparkasse mit 4,45% fix auf 10 Jahre und Euribor 3M ohne Rundung +2,25 Prozent für den Rest der Laufzeit.
Bei den variablen Darlehen auf 20 Jahre gehen die Angebote von 2,80% der Südtiroler Volksbank (bestes Angebot) bis 4,70 Prozent von Unicredit: ein unglaublicher Unterschied. Mehrere Banken (Raiffeisenkassen, BTB, Südtiroler Sparkasse) bieten Angebote um etwa drei Prozent.
Alle Details des Vergleichs auf www.verbraucherzentrale.it sowie in unseren Beratungsstellen.

Verbrauchertelegramm
Dauer der Kfz-Versicherungen

Die automatische Verlängerung der Polizzen verschwindet

Ab 2013 werden alle AutofahrerInnen bei Fälligkeit einen neuen Versicherungsvertrag abschließen müssen - und sich dabei nach günstigeren Verträgen umsehen können. Der Grund: alle Klauseln, die eine automatische Verlängerung der Kfz-Haftpflicht-Versicherung vorsehen, gelten nicht mehr - sie sind nichtig. So will es das jüngste Wachstumsdekret der Regierung (GD. Nr. 179 vom 18.10.2012, umgewandelt in Gesetz Nr. 221 vom 17.12.2012), welches einen neuen Artikel 170bis im Versicherungskodex (GvD. Nr. 209 vom 07.09.2005) eingeführt hat. Das Verbot der automatischen Erneuerung betrifft auch eventuelle Zusatzverträge, die zusammenmit der Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wurden. Die Versicherungsgesellschaft muss den Versicherten mindestens 30 Tage vor Vertragsfälligkeit informieren, und die Deckung für nicht mehr als 15 Tage nach Vertragsablauf, bis zur Wirksamkeit der neuen Polizze, aufrecht erhalten. Durch dieses Dekret haben die VerbraucherInnen nun bei jeder Fälligkeit die Möglichkeit, sich nach den besten Angeboten umzusehen. Hierzu kann man z.B. den Vergleichsrechner „Tuo Preventivatore“, unter isvap.sviluppoeconomico.gov.it, verwenden.