Verbrauchertelegramm
Kostenlose Erstberatung in Erbschaftsfragen
Seit knapp einem Jahr gibt es für die BürgerInnen die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch einen Notar zu erhalten. Möglich ist dies dank einem Abkommen, das die Verbraucherzentrale und die Notariatskammer Bozen unterzeichnet haben. Die von allen Notaren im Notarssprengel Bozen angebotene Erstberatung befasst sichu.a. mit der Erläuterung der Testamentarten, der Hilfe bei der Verfassung eines eigenhändigen Testaments oder Kontrolle eines solchen, der gesetzliche Erbfolge, den Pflichterbteilen oder den Schenkungen befassen. Auch können sich die VerbraucherInnen über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolgeinformieren. Um in den Genuss einer kostenlosen Erst-Beratung zu kommen, muss unter Bezug auf das „Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol und Notariatskammer Bozen“ eine Terminvormerkung bei einem Notar des Notarssprengels Bozen vorgenommen werden. Seit letzten April konnten sich 140 VerbraucherInnen kostenlos über ihre Rechte in Sachen Erbschaft beraten lassen.