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Wichtige Neuerungen im Jahr 2013 in Kurzform

Neue Voraussetzungen für die Altersrente der lohnabhängigen
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
Anlaufsdatum
der Rente
Notwendiges
Lebensalter für Lohnabhängige Frauen in Jahren
Notwendiges
Lebensalter für
selbständige
Frauen in Jahren
Notwendiges
Lebensalter für Lohnabhängige und Selbständige
(Mann) in Jahren
Notwendige
Mindestver-
sicherungsbeiträge in Wochen
Notwendige
Mindestver-
sicherungsbeiträge
in Jahren
Ab 1. Januar 2011
Ab 1. Januar 2012
60
62
60 Jahre
63 Jahre und 6 Monate
65
66
1040
1040
20
20
Ab 1. Januar 2013 62 Jahre und
3 Monate *
63 Jahre und
9 Monate
66 Jahre und
3 Monate
1040 20
Quelle/Infographik: Helmuth Renzler

SBR

Altersrente für Frauen im Öffentlichen Dienst

Ab dem 1. Jänner 2013 steigt das notwendige Lebensalter auf 66 Jahre und 3 Monate
KALENDERJAHR NOTWENDIGES LEBENSALTER
2011 61
2012 66
Ab 1. Jänner 2013 66 Jahre und 3 Monate
Quelle/Infographik: Helmuth Renzler
Anspruch auf Altersrente mit 15 Beitragsjahren *
Zum besseren Verständnis ein kurzer geschichtlicher Rückblick:

das Gesetzes vertretende Dekret 503 aus dem Jahre 1992 hat generell mit Wirkung ab 1.1.1993 die Mindestvoraussetzung zum Erreichen einer Altersrente von 15 auf 20 Beitragsjahren angehoben.Es hat aber auch Ausnahmesituationen vorgesehen, für welche die 15 Beitragsjahre aufrecht geblieben sind. Diese Sonderregelung betrifft unter anderem:
a) lohnabhängige ArbeiterInnen und FreiberuflerInnen, welche innerhalb 31.12.1992 die 15 Beitragsjahre (Pflichtbeiträge, figurative Beiträge, freiwillige Weiterversicherung, Rückkauf, Zusammenlegung) bereits erreicht haben;
b) lohnabhängige ArbeiterInnen und FreiberuflerInnen, welche innerhalb 26.Dezember 1992 zur freiwilligen Weiterversicherung zugelassen worden sind.
Nachdem die Monti-Reform diese Ausnahmebestimmung nicht ausdrücklich abgeschafft hat, schreibt das Fürsorgeinstitut INPS/NISF in seinem Rundschreiben Nr. 16 vom 01.02.2013, in Abänderung der Rundschreiben aus dem Jahre 2012, dass die 15 Beitragsjahre bei den oben genannten Voraussetzungen als Mindestvoraussetzung zum Erreichen einer Altersrente die Monti-Reform überstanden haben und für einige Kategorien nach wievor aufrecht geblieben sind.
Wer kann 2013 eine Dienstaltersrente beziehen?
Um im Jahr 2013 eine Dienstaltersrente beziehen zu können, gelten die nachstehend angeführten neuen Bestimmungen:

Lohnabhängige Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft.
Grundvoraussetzung um eine Dienstaltersrente beziehen zu können ist, dass der Arbeitnehmer wenigstens 35 Jahre an Versicherungsbeiträgen eingezahlt hat und innerhalb eines genau bestimmten Zeitpunktes ein Mindestlebensalter erreicht hat bzw. unabhängig vom geforderten Lebensalter wenigstens 40 Beitragsjahre nachweisen kann. Dies gilt für alle Kategorien von lohnabhängigen Arbeitnehmern. Bei der Berechnung dernotwendigen 35 Mindestversicherungsjahren werden die Arbeitslosen- und Krankenzeiten nicht mitberücksichtigt, während sie hingegen für die notwendigen 40 Jahre, um unabhängig vom Lebensalter die Rente beziehen zu können, sofern mindestens 35 effektiv eingezahlte Versicherungsjahre nachgewiesenwerden können, voll mitgezählt werden. Mitgezählt werden diese Ersatzzeiten allerdings für die Berechnung der Rentenhöhe. Wer innerhalb 31. Dezember 2011 die Beitrags- und Lebensaltersvoraussetzungen für den Bezug einer Dienstaltersrente angereift hat, geht auch im Jahr 2013 mit den alten Bestimmungen (Quotenregelung und alte Renteneinstiegsfenster) in Rente oder Pension.

Öffentlich Bedienstete:
Als öffentlich Bediensteter benötigt man, um im Jahr 2013 eine vorzeitige Alterspension beziehen zu können, die selben Voraussetzungen wie sie für die Bediensteten in der Privatwirtschaft gelten und zwar als Frau 41 Jahre und fünf Monate und als Mann 42 Jahre und fünf Monate an eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen. Auch für die Öffentlich Bediensteten gelten weiterhin die alten Bestimmungen, sofern sie innerhalb 31.12.2011 die Voraussetzungen für den Bezug einerDienstaltersrente angereift haben.
Notwendige Beitragsvoraussetzungen für Privatwirtschaft und Öffentlichen Dienst
Kalenderjahr Männliche
Lohnabhängige
und
Selbständige
Weibliche
Lohnabhängige
und
Selbständige
Weitere Pensionierungsmöglichkeiten: Erreichen des notwendigen Lebensalters für Versicherte, welche ab dem
1. Jänner 1996 zum ersten mal
versichert waren und mindestens
20 Beitragsjahre angereift haben
2012 42 Jahre und 1 Monat 41 Jahre und 1 Monat 63 Jahre
2013 42 Jahre und 5 Monate 41 Jahre und 5 Monate 63 Jahre und 3 Monate
2014 42 Jahre und 6 Monate 41 Jahre und 6 Monate 63 Jahre und 3 Monate
Quelle/Infographik: Helmuth Renzler
Renten und Pensionen werden den Lebenshaltungskosten angepasst 
Inflationsausgleich in Prozent Einkommensstufen in Euro
3,00 Prozent Für Renten bis zu 1.443,00 Euro brutto monatlich
Erhöhung bis zum Erreichen des
höchstmöglichen Ausgleichsbetrages

Für Renten zwischen  1.443,00 Euro und 1.486,29 Euro brutto monatlich
  
Kein Ausgleich Für Renten die 1.486,29 Euro brutto monatlich übersteigen
Quelle/Infographik: NISF/INPS Helmuth Renzler
Endgültige Mindestrentenbeträge des Jahres 2012 und vorläufige
Rentenbeträge des Jahres 2013
Anlaufdatum der Renten Mindestrentenbeträge der lohnabhängigen Arbeitnehmer und der Selbständigen Sozialrenten Sozialgelder
Monatlicher Rentenbetrag
ab 1. Jänner 2012
481,00 Euro 353,89 Euro 429,41 Euro
Jährlicher Rentenbetrag
ab 1. Jänner 2012
6.253,00 Euro 4.600,57 Euro 5.582,33 Euro
Vorläufiger monatlicher
Rentenbetrag ab 1. Jänner 2013
495,43 Euro 364,51 Euro 442,30 Euro
Vorläufiger jährlicher
Rentenbetrag ab 1. Jänner 2013
6.440,59 Euro 4.738,63 Euro 5.749,90 Euro
Quelle/Infographik: NISF/INPS Helmuth Renzler
Dies sind nur einige der Neuheiten des Jahres 2013. Wir werden in den nächsten Ausgaben des AKTIV noch genauer auf die einzelnen Bestimmungen eingehen.