Dienstleistungen des ASGB

Steuerfreie Einkommen

Einkommen aus geringfügiger freier Mitarbeit, die mit Wertgutscheinsystem „Voucher“ vergütet wurden, brauchen anlässlich der Steuererklärung nicht besteuert werden, da hier bereits ein fixer Steuersatz in Abzug gebracht wurde.

Ebenso frei sind Einkommen gemäß Art. 69, 2. Absatz des Präs. Dek. 917/1986 von bis zu 7.500 Euro jährlich: Es handelt sich dabei um Einkommen aus der Tätigkeit für Amateursportvereine sowie um Einkommen aus der Tätigkeit als künstlerische Leiter z.B. Kapellmeister, Chorleiter usw.• Nach wie vor steuerfrei sind die erhaltenen Alimente für die Kinder; können also auch nicht vom Unterhaltszahler bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Allerdings müssen die Alimente die der ex Ehepartner erhält besteuert werden und können vom Unterhaltszahler anlässlich der Steuererklärung in Abzug gebracht werden.

Dienstleistungen des ASGB

Welche Dokumente muss/kann ich für das Modell 730/2013 mitbringen

Mitgliedsausweis
Mod. 730/12, bzw. Unico 2012
Mod. CUD 2013
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Aktueller Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen
IMU-Einzahlungsscheine von 2012
Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr2012
Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2013 von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde
CUD für Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder
Letzter Lohnstreifen für die Kontrolle der Steuerfreibeträge und der Daten des Arbeitgebers
Medikamente: es muss auf dem Kassenbeleg Art und Anzahl des Medikamentes und die Steuernummer des Patienten angeführt werden. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Im Jahr 2012 bestrittene Arztspesen, und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung des Sanitätsbetriebes
Massagen, Physiotherapie (keine Verschreibung mehr erforderlich!)
Im Jahr 2012 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung
Im Jahr 2012 bezahlte Prämien für Lebens- und Unfallversicherung (keine Krankenversicherung!)
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente• Mietvertrag laut Gesetz 431/98
Mietvertrag für zu lasten lebende Studenten (auch Ausland) + Einzahlungsbelege der Miete
Begräbnisspesen 2012
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2012 (nur „ex“-Ehepartner, nicht Kinder)
Einschreibegebühren Universität Jahr 2012
Tierarztspesen betreffend Haustiere
Spendenbestätigung ausgestellt von der Organisation der gespendet wurde
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 Prozent, bzw. 50 Prozent):
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55 Prozent)
Spesen für Kinderkrippe 2012 (nicht Kindergartenbeitrag!)
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF-Saldo 2011 und IRPEF-Akonti 2012 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank)
Einzahlungsbestätigung Mod. F 24 für die Einzahlung der „Cedolare Secca“ , Acconti und/oder Saldo
AbschnittHaftpflichtversicherung PKW, Motorrad, usw. (Mindestbetrag SSN € 40,00)
Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder
Spesen für pflegebedürftige Menschen abzüglich des Pflegegeldes
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren
CUD Kinder
Falls die Kinder im Jahr 2012 gearbeitet haben ist es wichtig deren CUD, bzw. anderen Einkommensbestätigungen bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten waren und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Büros oder bei den Fachsekretären.