Dienstleistungen des ASGB

Steuererklärungen 2013 für das Jahr 2012

Was gibt es Neues?


Zweitwohnungen werden nicht mehr der Einkommenssteuer unterworfen, nachdem für diese bereits die IMU bezahlt wurde;



dasselbe gilt für Wohnungen, die Angehörigen zur kostenlosen Nutzungsleihe zur Verfügung gestellt wurden;



im Jahr 2012 kassierte Mieten aus denkmalgeschützten Gebäuden müssen erstmals besteuert werden; dabei wurde ein Freibetrag von 35 Prozent eingeführt;



Beiträge an den Nationalen Gesundheitsdienst, welche mit der Autoversicherungspolizze eingezahlt wurden, können nur mehr abgeschrieben werden, wenn sie die 40 Euro überschreiten.

Dienstleistungen des ASGB

Steuerfreie Einkommen

Einkommen aus geringfügiger freier Mitarbeit, die mit Wertgutscheinsystem „Voucher“ vergütet wurden, brauchen anlässlich der Steuererklärung nicht besteuert werden, da hier bereits ein fixer Steuersatz in Abzug gebracht wurde.

Ebenso frei sind Einkommen gemäß Art. 69, 2. Absatz des Präs. Dek. 917/1986 von bis zu 7.500 Euro jährlich: Es handelt sich dabei um Einkommen aus der Tätigkeit für Amateursportvereine sowie um Einkommen aus der Tätigkeit als künstlerische Leiter z.B. Kapellmeister, Chorleiter usw.• Nach wie vor steuerfrei sind die erhaltenen Alimente für die Kinder; können also auch nicht vom Unterhaltszahler bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Allerdings müssen die Alimente die der ex Ehepartner erhält besteuert werden und können vom Unterhaltszahler anlässlich der Steuererklärung in Abzug gebracht werden.