Dienstleistungen des ASGB

Besteuerung 10 Prozent Produktionsprämie

Am 22. Jänner 2013 wurde das Gesetzesdekret unterschrieben welches die Regelung der Ersatzbesteuerung für die Produktionsprämien für 2013 beinhaltet. Der Betrag von 2.500 Euro bleibt unverändert, die Höchstgrenze des Vorjahreseinkommens (2012) wurde von 30.000 auf 40.000 Euro angehoben. Bisher waren Produktivität, Überstunden oder Nachtarbeit ausschlaggebend für die Besteuerung mit zehn Prozent. Für 2013 zählt nur mehr die Steigerung der Produktivität als Parameter. Die Produktivitätssteigerung muss durch flexible Gestaltung der Arbeitszeit, des Urlaubes, des zugewiesenen Aufgabenbereiches innerhalb des Betriebes und/oder durch technische Innovation erreicht werden. Auf dem Mod. CUD 2013 ist ersichtlich, ob eine eventuell zustehende Steuerbegünstigung auch effektiv im Jahr 2012 verrechnet wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dies noch über die Steuer­erklärung erfolgen.Die Zehn-Prozent-Besteuerung gilt nur im Privatsektor und nicht im öffentlichen Dienst.

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Steuererklärungen 2013 für das Jahr 2012

Was gibt es Neues?


Zweitwohnungen werden nicht mehr der Einkommenssteuer unterworfen, nachdem für diese bereits die IMU bezahlt wurde;



dasselbe gilt für Wohnungen, die Angehörigen zur kostenlosen Nutzungsleihe zur Verfügung gestellt wurden;



im Jahr 2012 kassierte Mieten aus denkmalgeschützten Gebäuden müssen erstmals besteuert werden; dabei wurde ein Freibetrag von 35 Prozent eingeführt;



Beiträge an den Nationalen Gesundheitsdienst, welche mit der Autoversicherungspolizze eingezahlt wurden, können nur mehr abgeschrieben werden, wenn sie die 40 Euro überschreiten.