Dienstleistungen des ASGB

Das Redditometro

Mit dem Redditometro, welches heuer zum ersten Mal zur Anwendung kommt, werden vom Staat physische Personen und deren familiäres Umfeld kontrolliert und zwar in Bezug auf das erklärte Einkommen und den Ausgaben, welche sie getätigt haben.
Bei den Ausgaben werden z.B. der Erwerb von Immobilien, der Ankauf oder Besitz von Fahrzeugen, der Besitz von Zweitwohnungen oder der Verbrauch von Energie im Haushaltsbereich genauer unter die Lupe genommen. Erfasst werden die Einkommen und Ausgaben rückwirkend ab dem Steuerjahr 2009. Die Agentur der Einnahmen stellt in einer Aussendung klar, dass das Redditometro nur bei effektiven Verdachtsfällen, bei den sogenannten „finti poveri“ angewandt wird. Rentner, welche nur die Rente beziehen, werden demnach nicht kontrolliert. Ins Augenmerk der Agentur fallen vor allem jene Steuerzahler, welche einen übermäßig hohen Lebensstil im Verhältnis zu ihrem erklärten Einkommen haben. Diese beanspruchen oft Sozialleistungen, zu welchen andere, deren tatsächliches Einkommen weitaus geringer ist, keinen Zugang haben, weil sie ihr gesamtes Einkommen rechtmäßig erklärt haben. Dieser Ungerechtigkeit soll mit dem Redditometro entgegengesteuert werden. Das zuständigen Ministerium hat die Agentur der Einnahmen beauftragt pro Jahr 35.000 Kontrollen durchzuführen, wobei jene Personen kontrolliert werden, bei denen zwischen Einnahmen und Ausgaben mindestens ein Fehlbetrag von 12.000 Euro ermittelt wurde.
Die Abfassung des Redditometrosist sehr aufwändig, da vier Jahre Einkommen und Ausgaben zu dokumentieren sind, zielt aber darauf ab den schwarzen Schafen, von denen es in Italien leider viel zu viele gibt, auf die Schliche zu kommen. Die Steuerhinterziehung in Italien ist eines der größten Probleme des Staates.

Dienstleistungen des ASGB

Besteuerung 10 Prozent Produktionsprämie

Am 22. Jänner 2013 wurde das Gesetzesdekret unterschrieben welches die Regelung der Ersatzbesteuerung für die Produktionsprämien für 2013 beinhaltet. Der Betrag von 2.500 Euro bleibt unverändert, die Höchstgrenze des Vorjahreseinkommens (2012) wurde von 30.000 auf 40.000 Euro angehoben. Bisher waren Produktivität, Überstunden oder Nachtarbeit ausschlaggebend für die Besteuerung mit zehn Prozent. Für 2013 zählt nur mehr die Steigerung der Produktivität als Parameter. Die Produktivitätssteigerung muss durch flexible Gestaltung der Arbeitszeit, des Urlaubes, des zugewiesenen Aufgabenbereiches innerhalb des Betriebes und/oder durch technische Innovation erreicht werden. Auf dem Mod. CUD 2013 ist ersichtlich, ob eine eventuell zustehende Steuerbegünstigung auch effektiv im Jahr 2012 verrechnet wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dies noch über die Steuer­erklärung erfolgen.Die Zehn-Prozent-Besteuerung gilt nur im Privatsektor und nicht im öffentlichen Dienst.