Dienstleistungen des ASGB

2013– Was gibt es Neues

Die gute Nachricht zuerst
Mit 1. Jänner steigen die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder. Die Steuerfreibeträge sind je nach Einkommen gestaffelt und betragen nun höchstens 900 Euro pro Kind. Für Kinder unter drei Jahren wurde der Freibetrag auf bis zu 1.220 Euro angehoben. Für behinderte Kinder gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von bis zu 400 Euro. Als zu Lasten lebend gelten Kinder mit einem Bruttoeinkommen bis zu 2.840,51 Euro pro Jahr.
Besteuerung der Miete
Bisher wurden anlässlich der Steuererklärung 85 Prozent der kassierten Miete der progressiven Besteuerung unterworfen; es galt demnach ein Freibetrag von 15 Prozent. Ab 1. Jänner 2013 wurde dieser Freibetrag auf fünf Prozent reduziert; d.h. 95 Prozent der Miete wird progressiv besteuert. Es ist deshalb ratsam, bei der nächsten fälligen jährlichen Registrierung des Mietvertrages zu überprüfen, ob eventuell die sogenannte Ersatzbesteuerung bzw. Abgeltungssteuer (cedolare secca) günstiger ist. Bei dieser Möglichkeit wird die gesamte Miete besteuert; allerdings mit einem Steuersatz von 21 Prozent (19 Prozent bei konventionierten Mietverträgen in bestimmten Gemeinden). Außerdem fällt die Registergebühr weg und die jährliche ISTAT-Aufwertung der Miete darf nicht mehr angewandt werden.
Erhöhung der Katastererträge
Die Katastererträge der landwirtschaftlichen Grundstücke (Besitzertrag und Bodenertrag) werden erhöht. Für die Landwirte steigen diese um fünf Prozent; für die sogenannten Hobbybauern steigen sie um 15 Prozent.
Autoversicherung
Autohaftpflichtversicherungen werden nicht mehr automatisch verlängert. Der Versicherungsschutz gilt nach Ablauf der Versicherung noch 15 Tage.
Steuer auf Auslandsinvestitionen
Für das Steuerjahr 2011 wurde die IVIE, die Steuer auf Grund- und Gebäudebesitz im Ausland und die IVAFE, die Steuer auf Finanztransaktionen im Ausland eingeführt. Nun wurde festgelegt, dass diese Steuern erst ab dem Jahr 2012 zu bezahlen sind. Die Beträge welche bereits letztes Jahr über die Steuererklärung eingezahlt wurden, können als Acconto für das Jahr 2012 verrechnet werden.

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Hausfrauenrente

Bei einigen Inhaberinnen einer Hausfrauenrente des Landes und einer Hinterbliebenenrente ist die Zusammenlegung der Daten vom„casellario unico“ nicht erfolgt. Diese müssen deshalb die Steuererklärung, Mod. 730 oder UNICO PF, abfassen und die Besteuerung richtigstellen. Ob jemand konkret in diese Situation hineinfällt ist aus den „annotazioni“ auf dem CUD ersichtlich. Steht dort der Vermerk, dass die Steuer bereits über das „casellario unico“ verrechnet wurde, so ist der Ausgleich gemacht und es ist keine Steuererklärung abzufassen.