Dienstleistungen des ASGB

Abschreibung Sanierungsspesen

Abschreibung 36 Prozent
Für außerordentliche Instandhaltungsarbeiten, Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten gilt folgende Regelung: Spesen bis zum 25. Juni 2012 können mit 36 Prozent abgeschrieben werden mit einer Obergrenze von 48.000 Euro pro Immobilieneinheit; ab dem 26. Juni 2012 bis zum 30. Juni 2013 beträgt der Abschreibsatz 50 Prozent und eine Obergrenze von 96.000 Euro pro Immobilie; ab dem 1. Juli 2013 gilt wieder die alte Regelung mit 36 Prozent und 48.000 Euro.
Abschreibung 55 Prozent
Bis zum 30. Juni 2013 ist es noch möglich die Abschreibung im Ausmaß von 55 Prozent für energetisches Sanieren in Anspruch zu nehmen. Es gelten je nach Art der ausgeführten Arbeiten Obergrenzen von 30.000 bis 100.000 Euro. Weiterhin aufrecht bleibt die Bestimmung der ENEA Meldung, die innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung der Arbeiten von einem Techniker/Geometer telematisch verschickt werden muss. Die Meldung muss unter anderem die technischen Details zur Energieeinsparung enthalten. Ab 1. Juli 2013 besteht nur mehr die Möglichkeit der 36-prozentigen Abschreibung.
Mitteilung für die Fortführung der Arbeiten 55 Prozent
Sollten die Arbeiten bereits im Jahr 2012 (oder auch vorher) begonnen haben, so ist auch heuer wieder eine eigene Mitteilung an die Agentur der Einnahmen über die Fortführung der Arbeiten zu versenden. Diese Mitteilung muss innerhalb der ersten 90 Tage des Kalenderjahres gemacht werden, heuer also bis spätestens 31.März. Für die Mitteilung werden die Rechnungen welche 2012 bezahlt wurden und ein Katasterauszug benötigt. Die ASGB-Büros sind behilflich bei der Abfassung dieser Erklärung.

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2013– Was gibt es Neues

Die gute Nachricht zuerst
Mit 1. Jänner steigen die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder. Die Steuerfreibeträge sind je nach Einkommen gestaffelt und betragen nun höchstens 900 Euro pro Kind. Für Kinder unter drei Jahren wurde der Freibetrag auf bis zu 1.220 Euro angehoben. Für behinderte Kinder gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von bis zu 400 Euro. Als zu Lasten lebend gelten Kinder mit einem Bruttoeinkommen bis zu 2.840,51 Euro pro Jahr.
Besteuerung der Miete
Bisher wurden anlässlich der Steuererklärung 85 Prozent der kassierten Miete der progressiven Besteuerung unterworfen; es galt demnach ein Freibetrag von 15 Prozent. Ab 1. Jänner 2013 wurde dieser Freibetrag auf fünf Prozent reduziert; d.h. 95 Prozent der Miete wird progressiv besteuert. Es ist deshalb ratsam, bei der nächsten fälligen jährlichen Registrierung des Mietvertrages zu überprüfen, ob eventuell die sogenannte Ersatzbesteuerung bzw. Abgeltungssteuer (cedolare secca) günstiger ist. Bei dieser Möglichkeit wird die gesamte Miete besteuert; allerdings mit einem Steuersatz von 21 Prozent (19 Prozent bei konventionierten Mietverträgen in bestimmten Gemeinden). Außerdem fällt die Registergebühr weg und die jährliche ISTAT-Aufwertung der Miete darf nicht mehr angewandt werden.
Erhöhung der Katastererträge
Die Katastererträge der landwirtschaftlichen Grundstücke (Besitzertrag und Bodenertrag) werden erhöht. Für die Landwirte steigen diese um fünf Prozent; für die sogenannten Hobbybauern steigen sie um 15 Prozent.
Autoversicherung
Autohaftpflichtversicherungen werden nicht mehr automatisch verlängert. Der Versicherungsschutz gilt nach Ablauf der Versicherung noch 15 Tage.
Steuer auf Auslandsinvestitionen
Für das Steuerjahr 2011 wurde die IVIE, die Steuer auf Grund- und Gebäudebesitz im Ausland und die IVAFE, die Steuer auf Finanztransaktionen im Ausland eingeführt. Nun wurde festgelegt, dass diese Steuern erst ab dem Jahr 2012 zu bezahlen sind. Die Beträge welche bereits letztes Jahr über die Steuererklärung eingezahlt wurden, können als Acconto für das Jahr 2012 verrechnet werden.