Verbrauchertelegramm

Stopp den Werbeanrufen!

In letzter Zeit beschwerten sich zahlreiche VerbraucherInnenüber unerwünschte Werbeanrufe durch Telemarketing-Firmen, die ihre Produkte oder Dienste unter die Leute bringen wollten. Die in den Telefonbüchern gelisteten Abonnenten, die keine Anrufe zu Werbe-, Verkaufs- oder Marktforschungszwecken mehr erhalten wollen, können „Einspruch“ gegen unerwünschte Anrufe erheben. Dazu trägt man die eigene Telefonnummer im „Verzeichnis der Einsprüche“ ein. Die Eintragung ist kostenlos, und kann über das Internet, telefonisch über eine eigene grüne Nummer, per Einschreiben, Fax oder E-Mail erfolgen (weitere Informationen hierzu auf www.registrodelleopposizioni.it). Die VZS erinnert daran, dass die Eintragung ins Register kostenlos ist und bis zu einem eventuellen Widerruf ihre Gültigkeit behält.

Verbrauchertelegramm
Winterurlaub im Schnee

Ein Pistenunfall kann teuer werden

Wer zum Skiurlaub ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt Gedanken machen, ob er im Falle eines Pistenunfalls angemessen versichert ist. Die Europäische Krankenversicherungskarte gehört natürlich bei jeder Fahrt ins EU-Ausland, nach Norwegen, Island und in die Schweiz in die Geldtasche. Man bedenke aber, dass man mit dieserwährend eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts zwar Anspruch auf medizinisch erforderliche öffentliche Gesundheitsdienstleistungen hat, aber zu den selben Bedingungen wie die Bürger des Landes in welchem man sich begibt und eben nicht zu den Bedingungen seines Heimatlands. So muss man damit rechnen, dass auf einen Hubschraubereinsatz auch eine Rechnung von mehreren Tausend Euro folgen kann, die man unter Umständen selbst begleichen muss. Wer die Heimreise nicht mehr selbst organisieren kann, sondern einen Krankentransport zurück nach Hause braucht, muss die Kosten ebenfalls selbst tragen, da auch dies nicht durch die Europäische Krankenversicherungskarte gedeckt ist. Es ist also wichtig, vorab abzuklären, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht - etwa über die Kreditkarte oder über eine Mitgliedschaft bei einem Freizeit- oder Rettungsverein - ob man vielleicht bereits über eine ei­gene Unfallversicherung verfügt oder ob der Skipass eine Versicherung enthält. Ist dies alles nicht der Fall, sollte man sich überlegen, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.
Weitere Infos: www.euroconsumatori.org