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Bei Flugverspätungen gibt es Geld: EuGH bestätigt Recht auf Ausgleichszahlungen

Das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Ausgleichsansprüchen der Passagiere bei Flugverspätungen dürfte für die Verbraucher noch mehr Klarheit bringen, was die Interpretation der Fluggastrechte-Verordnung anbelangt - und hoffentlich mehr Einsicht bei jenen Fluggesellschaften, die sich bisher vehement gegendie Zahlung bei Verspätungen gesträubt haben.
Schon 2009 hatte der Europäische Gerichtshof im sogenannten Sturgeon-Urteil befunden, dass die bei Flugstreichungen vorgesehene Ausgleichszahlung auch bei Verspätungen ausbezahlt werden muss. Das Urteil vom 23. Oktober 2012 (C-581/10 und C-629/10)bestätigt das erste Urteil auf ganzer Linie. Betroffen sind nicht Verspätungen generell, sondern nur um jene ab 3 Stunden. Keine Ausgleichszahlung ist zudem geschuldet - weder im Falle einer Verspätung noch einer Streichung - wenn die Ursache nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden kann. Fluglotsenstreiks, Schneechaos, Vulkanasche sind typische Beispiele für außergewöhnliche Umstände und Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaften liegen.

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