Verbrauchertelegramm

Weihnachtsgeschenke für Mensch und Umwelt

Zukunftsforscher stellen einen Wandel im Konsumverhalten und bei der Wahl von Geschenken, insbesondere Weihnachtsgeschenken, fest. Materielle Produkte verlieren dabei zunehmend an Bedeutung. Kein Wunder, denn die Haushalte sind schon voll von Kochbüchern, Kravatten, Pullovern, Geräten – sicher gut gemeinten Geschenken, die aber tief hinten im Schrank oder Abstellraum lagern. Aber was schenkt man Menschen, die eh schon alles haben? Wie wäre es mit einem Geschenk, mit dem man etwas für Menschen und die Umwelt tut? Hier einige Geschenkideen.
Zeit schenken
Etwas gemeinsam zu unternehmen (Spaziergang, Skitour, Ausflug, Ausstellungsbesuch, Theater usw.) kann ein schönes Geschenk sein. Am besten mit konkreten Terminvorschlägen. „Zeit für sich selbst“ ist kostbar. Daher kann man jungen Eltern diese Zeit schenken und auf die Kinder aufpassen odereine zeitraubende Erledigung übernehmen.
Fähigkeiten verschenken
Wer was gut kann, kann herausfinden ob er damit andere Beschenken kann. Wer beispielsweise gerne Sachen auf dem Flohmarkt verkauft, und weiß dass der/die Beschenkte viel Zeug hat, das er/sie loswerden will, kann daraus sich daraus ein schönes Geschenk „basteln“. Oder jemand räumt gerne aufoder braucht einen Partner zum Joggen – der andere braucht jemanden, der ihn zu sportlicher Aktivität ermuntert.
Weitere Geschenktipps auf www.verbraucherzentrale.it/umwelt

Verbrauchertelegramm

Bei Flugverspätungen gibt es Geld: EuGH bestätigt Recht auf Ausgleichszahlungen

Das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Ausgleichsansprüchen der Passagiere bei Flugverspätungen dürfte für die Verbraucher noch mehr Klarheit bringen, was die Interpretation der Fluggastrechte-Verordnung anbelangt - und hoffentlich mehr Einsicht bei jenen Fluggesellschaften, die sich bisher vehement gegendie Zahlung bei Verspätungen gesträubt haben.
Schon 2009 hatte der Europäische Gerichtshof im sogenannten Sturgeon-Urteil befunden, dass die bei Flugstreichungen vorgesehene Ausgleichszahlung auch bei Verspätungen ausbezahlt werden muss. Das Urteil vom 23. Oktober 2012 (C-581/10 und C-629/10)bestätigt das erste Urteil auf ganzer Linie. Betroffen sind nicht Verspätungen generell, sondern nur um jene ab 3 Stunden. Keine Ausgleichszahlung ist zudem geschuldet - weder im Falle einer Verspätung noch einer Streichung - wenn die Ursache nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden kann. Fluglotsenstreiks, Schneechaos, Vulkanasche sind typische Beispiele für außergewöhnliche Umstände und Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaften liegen.

Weitere Informationen auf www.euroconsumatori.org.