Verbrauchertelegramm
Sicher wohnen

Schutz vor Einbrüchen steuerlich absetzbar

Einen Einbruch in den eigenen vier Wänden zu erleiden bedeutet für viele Menschen einen großen Schock. Viele Einbrüche könnten jedoch durch Anwendung einfacher Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden. Auch die Investition in Einbruchssicherungs-Maßnahmen ist gut angelegtes Geld; der Aufwand für solche Maßnahmen kann zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Schlimmer als der materielle Schaden ist fürdie Betroffenen meist die Vorstellung, sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher fühlen zu können.
Durch einen Rundgang im und außerhalb des Hauses können Schwachstellen oft bereits mit bloßem Auge erkannt werden. Dazu zählen z.B. Standardschlösser, schwache Mauerverankerungen, ungesicherte Türangeln, Kellerfenster ohne Zusatzschlösser, ungesicherte Gitterroste und vieles mehr.
Die Behebung solcher Schwachstellen am eigenen Gebäude bzw. der Wohnung erfolgt durch Maßnahmen zur Einbruchssicherung. Die Investition in Einbuchssicherungs-Maßnahmen kann von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden. Für Maßnahmen im Zeitraum zwischen 26. Juni 2012 bis einschließlich 30. Juni 2013 können 50 Prozent der Ausgaben (Betrag inklusive Mehrwertsteuer) abgesetzt werden; der Betrag muss zu gleichen Teilen auf zehn Jahre von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Im Grunde können all jene Maßnahmen steuerlich abgesetzt werden, welcheeinem Diebstahl vorbeugen bzw. die Sicherheit des Gebäudes fördern. Wichtig: bei der Bezahlung der Rechnung ist darauf zu achten, dass auf den Bankbelegen der Zahlungsgrund, sowie die eigene Steuernummer und die Steuer- bzw. Mehrwertsteuernummer der Firma angeführt werden. Weitere Informationenauf www.verbraucherzentrale.it/wohnen.

Verbrauchertelegramm

Neues Glücksspieldekret sieht mehr Transparenz bei den Gewinnchancen und Werbeverbote vor

Die Umsätze für Lotto und Co. steigen rasant: allein im ersten Halbjahr 2012 hat die Zunahme in Italien gegenüber dem 1. Halbjahr 2011 24 Prozent (von 35,8 auf 44,3 Mia. Euro) und in Südtirol 25 Prozent (von 307 auf 385 Mio. Euro) betragen. Diese Summen fehlen dann beim Kauf von anderen Waren und Dienstleistungen.
Die rasante Zunahme der Glücksspielumsätze wird zunehmend kritischer gesehen. Dies hat auch die Verbraucherzentrale Südtirol bereits seit geraumer Zeit bewogen, auf die wachsenden Gefahren durch den - wenn auch unter staatlicher Aufsicht stehenden - Glückspiel-Wettbewerbsmarkt hinzuweisen. Am 18.06.2010 wurden Eingaben wegen mangelnder Transparenz bei den Glücksspielen bei den Parlamentsfraktionen und bei der Antitrustbehörde hinterlegt. Die Antitrustbehörde hat trotz mehrmaliger Nachfragen noch nicht reagiert. Hingegen wurde vor wenigen Wochen auf Vorschlag des Gesundheitsministers Balduzzi von der Regierung ein Gesetzesdekret verabschiedet (GD Nr. 158/2012), welches mehr Transparenz bei den Gewinnchancen und Werbeverbote vorsieht. Damit wurde den SpielerInnen das Recht auf eine korrekte Information zuerkannt. Ab 01.01.2013 müssen bei der Glücksspielwerbung, wo sie noch erlaubt ist, und auch auf den Spielabschnitten immer die Gewinnchancen angegeben werden. Sind viele Transparenzinformationen notwendig, müssen diese über Internet und in den Spiellokalen zur Verfügung stehen. Dazu würde in letzter Konsequenz auch die Veröffentlichung von bereits ausgelosten Gewinnen zählen, weil diese sich auf die verbleibenden Gewinnchancen stark auswirken.