Dienstleistungen des ASGB
Frage&Antwort
Wie bereits in vorhergehenden AKTIV-Ausgaben, veröffentlichen wir auch in unserer aktuellen Zeitung einige Fragen und Antworten, die häufig an unsere MitarbeiterInnen gestellt werden. In der aktuellen Ausgabe beschäftigt sich unsere Mitarbeiterin Waltraud Wörndle mit Fragen rund um das regionale Familiengeld.
Wer kann um das Regionale Familiengeld ansuchen?
Das Regionale Familiengeld ist eine finanzielle Zulage, die ab dem 2. Kind bis zum 18. Lebensjahr bzw. ab dem 1. Kind bis zum 7. Lebensjahr nach Einkommen und Vermögen gestaffelt ausbezahlt wird.Wie wird das Familiengeld berechnet?Es gibt Einkommensgrenzen nach Anzahl der Kinder. Zudem werden nun mit der EEVE-Erklärung bei lohnabhängiger Arbeit zehn Prozent vom Einkommen in Abzug gebracht. Ebenso werden jetzt die Arztspesen laut Steuererklärung, bezahlte Mieten bzw. Zinsen auf Hypothekardarlehen vom Einkommen abgezogen. Eskann also durchaus vorkommen, dass mit dem neuen Berechnungsmodus viele erneut Anrecht auf das Familiengeld haben. Die entsprechenden Gesuche können in unseren ASGB Büros jederzeit ohne Terminvereinbarung gemacht werden.
Bis wann kann man das Gesuch um das Regionale Familiengeld für dasJahr 2013 einreichen?
Grundsätzlich kann das Gesuch mit der entsprechenden EEVE Erklärung innerhalb 31. Dezember 2012 eingereicht werden. Es gibt auch die Möglichkeit im Laufe des Jahres 2013 das Gesuch einzureichen, allerdings mit Laufzeit ab Gesuchstellung.