Dienstleistungen des ASGB
Steuern

Besteuerung Mieteinnahmen 2013

Seit 2011 besteht die Möglichkeit, die Mieten mit der so genannten „cedolare secca“ zu versteuern anstatt mit den herkömmlichen progressiven Steuersätzen. Diese bisherige Regelung sah vor, dass 85 Prozent der Mieteinnahmen der normalen Besteuerung unterworfen wurden. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe ist es vorteilhafter, die „cedolare secca“ anzuwenden. Dabei wird die gesamte Miete mit 21 Prozent (19 Prozent bei den begünstigten Mietverträgen) besteuert. Ab 2013 werden die 85 auf 95 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass bei der Besteuerung der Mieten mit der alten Regelung nur mehr einen Freibetrag vonfünf Prozent abgezogen wird. Die Einkommensgrenze, für die es sich ab 2013 rechnet für die „cedolare secca“ zu optieren, ist deshalb nun geringer als bisher. Die Änderung kann bei der jährlichen Registrierung des Vertrages gemacht werden. Es ist deshalb ratsam sich vorher zu erkundigen, obsich die „cedolare secca“ auszahlt oder nicht.

Dienstleistungen des ASGB

Der Landesbeitrag für zahnärztliche Leistungen

Mit Beschluss der Landesregierung vom 29.10.2012 Nr. 1608 wurden die Kriterien zur indirekten kurativen zahnärztlichen Betreuung abgeändert.
So fallen alle Rechnungen bzw. Honorarnoten von privaten Zahnärzten, welche ab ab 1. Januar 2013 ausgestellt werden, unter die neuen Bestimmungen.
Ausgenommen sind die Leistungen laut Art. 2 des Landesgesetzes Nr. 16 vom 11. Mai 1988 in geltender Fassung (herausnehmbare und festsitzende Prothesen, Kronen, Brücke, herausnehmbare oder festsitzende Regulierungsapparate für Personen unter 18 Jahre). Für diese bleibt die derzeitige Regelung aufrecht (siehe Tebelle 2)
Die neuen Bestimmungen ab 1.1.2013:
Einkommen laut EEVE
Wohnsitz in Südtirol
Eintragung beim Gesundheitsdienst
Rechnung mindestens 200,00 €uro
die Rechnung muss innerhalb sechs Monate nach Ausstellungsdatum eingereicht werden
Im Jahr kann der Höchstbetrag von 300,00 €uro an Vergütungen nicht überschritten werden.
Für weitere Infos stehen die ASGB Büros gerne zur Verfügung.
In der Tabelle 1 sind die Vergütungen angegeben
Tabelle 1
Gesamtbetrag
der Rechnung
Verfügbarer
Betrag
  200,00 – 400,00 € 50,00€
  401,00 – 600,00 € 75,00€
  601,00 – 800,00 € 100,00€
  801,00 – 1.000,00 € 125,00€
1.001,00– 1.200,00 € 150,00€
1.201,00– 1.400,00 € 175,00€
über 1.400,00 € 200,00€
Tabelle 2
herausnehmbare
Prothese
maximal 55,00€*
(je Element)
festsitzende Prothese
(Krone oder Brücke)
maximal 241,00€*
(je Element)
herausnehmbarer
Regulierungsapparat
(Person unter 18 Jahre)
maximal
1.949,00 €*
festsitzender
Regulierungsapparat
(Person unter 18 Jahre)
maximal
2.635,00 €*
* der Betrag wird laut Einkommenssituation der Familie, welche durch die EEVE Erklärung festgestellt wird, errechnet und kann zwischen null €uro und dem Maximalbetrag laut Tabelle 2 liegen. Das bedeutet, liegt das Familieneinkommen laut EEVE beim Faktor der wirtschaftlichen Lage bis 1,5, so werden 100% des Maximalbetrages ausbezahlt. Erhöht sich der Faktor der wirtschaftlichen Lage Richtung 3, so vermindert sich der Maximalbetrag linear. Wenn der Faktor 3 erreicht wird, gibt es noch 20% des Maximabetrages. Bei Überschreitung des Faktors 3 gibt es keinen Beitrag mehr. Falls die Vergütung die 50,00 € nicht erreicht, erlischt das Anrecht auf die selbe.