Dienstleistungen des ASGB
Rentenzusatzfonds

Maßnahme zur Unterstützung der Beitragszahlungen von Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Arbeitnehmer, welche in Südtirol in einen Zusatzrentenfonds wie dem Laborfonds eingeschrieben sind, können im Falle des krisenbedingten Verlustes des Arbeitsplatzes oder im Falle einer vorübergehenden Aussetzung des Arbeitsverhältnisses (Lohnausgleichskasse) oder in anderen Fällen einen Antrag um Unterstützung seitensder Autonomen Region Trentino-Südtirol stellen, welche in diesen Fällen die Weiterzahlung der Zusatzrentenbeiträge innerhalb der festgelegten Höhe und Zeiträume übernimmt.
Empfangsberechtigte
Mitglieder geschlossener oder offener Rentenfonds, die mit der PensPlan Centrum AG eine Vereinbarung abgeschlossen haben oder nicht, welche die nötigen Voraussetzungen haben. Ausgeschlossen sind Mitglieder bestehender Fonds oder privater Rentenpläne (PIP).
Die Voraussetzungen für die Maßnahmen sind
seit mindestens zwei Jahren den Wohnsitz in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol zu haben

seit mindestens zwei Jahren in einen Rentenfonds eingeschrieben zu sein
die Beitragszahlung in den Rentenfonds im Jahr vor Eintreten der wirtschaftlichen Notlage nicht freiwillig ausgesetzt zu haben
die Beitragszahlung in den Rentenfonds für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht freiwillig unterbrochen zu haben
ein durchschnittliches Familieneinkommen von höchstens 57.000 Euro jährlich nach Abzug der Einkommenssteuer zu haben
ein Familienvermögen von höchstens 114.000 Euro nach Abzug des Wertes des Wohneigentums zu haben
sich aus folgendem Grund in einer wirtschaftlichen und familiären Notlage befunden zu haben (siehe Punkt „Dauer der Maßnahmen“)
Dauer und Zeiträume
Die Maßnahmen können maximal 36 Monate beansprucht werden. Die Dauer variiert aufgrund der Situation der wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Bezug von Arbeitslosengeld oder sonstiger Einkommensunterstützungen, die auf gesamtstaatlicher, regionaler und Landesebene bei Verlust des Arbeitsplatzes vorgesehen sind. Zeitraum Beginn und Ende des Bezuges des Geldes.
Bezug der Mobilitätszulage laut Gesetz vom 23. Juli 1991, Nr. 223 und laut Gesetz vom 19. Juli 1993, Nr. 236. Zeitraum Beginn und Ende des Bezuges des Geldes.
Tage vollständiger Suspendierung von der Arbeit mit Anrecht auf die ordentliche und außerordentliche Lohnausgleichskasse. Anzahl der vollständigen Tage der Suspendierung von der Arbeit (auch nicht aufeinander folgende Tage) während dem Zeitraum der Schwierigkeit.
Tage vollständiger Suspendierung von der Arbeit mit Anrecht auf die Bauarbeiter-Lohnausgleichskasse wegen schlechter Witterung. Anzahl der vollständigen Tage der Suspendierung von der Arbeit (auch nicht aufeinander folgende Tage) im Zeitraum der wirtschaftlichen Schwierigkeit.

Anrecht auf die in den staatlichen Gesetzesbestimmungen vorgesehenen außerordentlichen Sozialbeihilfen. Zeitraum Beginn und Ende des Bezugs des Geldes. Bei LAK die Anzahl der Tage der vollständigen Suspendierung von der Arbeit (auch nicht aufeinander folgend) während der wirtschaftlichen Notlage.
Beschäftigung bei einem einzigen Arbeitgeber ausschließlich mit Verträgen für kontinuierliche und koordinierte Mitarbeit oder mit Verträgen für Projektarbeit, wobei die Personen, die eine direkte Rente beziehen, und die Mitglieder der Verwaltungs- und Kontrollorgane der Gesellschaften sowie die Mitglieder von Gremien und Kommissionen ausgeschlossen sind. Zeitraum, in dem nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht unmittelbar gearbeitet wurde.

Abwesenheiten wegen Krankheit und/oder Unfall, die sich über den von dem jeweiligen Vorsorgeinstitut und vom Arbeitgeber entschädigten Zeitraum hinausziehen. Ab Ende des vom Vorsorgeinstitut oder vom Arbeitgeber entschädigten Zeitraum.

Schwierige finanzielle Situation der eigenen Familie infolge von Naturkatastrophen oder von besonders und außerordentlich schwerwiegenden Umständen. Zeitraum Beginn und Ende des Bezugs des Geldes.

Das Gesuch kann mehrere Male eingereicht werden, für einen Gesamtzeitraum von max. 36 Monaten und einen Gesamtbetrag von max. 4.600 Euro.
Modalitäten der Antragstellung
Das Gesuch muss direkt oder über die Patronate oder über sonstige Einrichtungen, die eine Vereinbarung abgeschlossen haben, bei der PensPlan Centrum AG eingereicht werden.
Frist der Antragstellung
Das Gesuch muss immer bei Ende der Notsituation, d.h. Innerhalb von 36 Monate und auf jeden Fall binnen 30. Juni des Jahres eingereicht werden, das auf das Ende der Notsituation folgt. Gesuche, welche bei der PensPlan Centrum AG nach den genannten Fristen gesandt werden, werden abgelehnt.
Stempelsteuer
Auf dem Gesuch ist eine Stempelmarke von 14,62 Euro anzubringen.
Ausmaß des Eingreifens
In den Fällen von Arbeitsplatzverlust werden Beiträge zurückgelegt, die den von den Betroffenen im Laufe des Kalenderjahres vor dem Eintritt der Notsituation eingezahlten Durchschnittsbeiträgen entsprechen, wobei sie den Durchschnittswert der im selben Kalenderjahr beim repräsentativsten Rentenfonds, der mit der PensPlan Centrum AG eine Vereinbarung abgeschlossen hat, eingezahlten Beiträge nicht überschreiten dürfen. In den Fällen der Suspendierung von der Arbeit beziehen sich die zurückgelegten Beträge nur auf die tarifvertraglich vorgesehene Beitragszahlung zu Lasten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Die Höchstgrenze entspricht dem Durchschnittswert der Beiträge, ausschließlich der Abfertigung, die im Kalenderjahr vor dem Eintritt der Notsituation beim repräsentativsten Rentenfonds, der mit der Penplan Centrum AG eine Vereinbarung abgeschlossen hat, eingezahlt wurden.
Modalitäten für die Rücklage
Die PensPlan Centrum AG eröffnet eine individuelle Rentenposition mittel buchhalterischer Rücklage der allen Versicherten zustehenden und aufgrund des Aufwertungssatzes laut Art. 2120 des Zivilgesetzbuches aufgewerteten Beiträge (1,5% fix + 75% der ISTAT-Aufwertung der vom ISTAT bestätigten Verbraucherpreise).
Modalitäten für die Rückerstattung
Die zurückgelegten Beträge werden an den Rentenfonds ausbezahlt, welchem der Antragsteller im Moment des Ansuchens um Zusatzrentenleistung oder Gesamtablöse angehört.
Voraussetzung für die Rückerstattung
Die Rückzahlung der Beträge können von denjenigen beansprucht werden, die bei Erreichen der bei der jeweiligen gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehenen Voraussetzungen:

die Beitragszahlung in den Rentenfonds für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht freiwillig unterbrochen haben

auf die Zusatzrentenleistungen zugreifen (indem sie mindestens 2/3 des Kapitals in Rente umwandeln, falls sie sich für eine Auszahlung in Form von Rente entscheiden) bzw. alternativ dazu die Ablöse aufgrund von Pensionierung beantragen.

Bei Ableben des Antragstellers werden die zurückgelegten Beträge vom Solidaritätsfonds einbehalten.
Verbot der Häufung
Es kann nicht mehrmals für dieselbe Notsituation um die von den nachfolgenden Artikeln vorgesehenen Maßnahmen angesucht werden.
Das genannte Gesuch um Unterstützung in einer wirtschaftlichen Notlage sowie die Gesuche für die weitere Leistungen, auch bezüglich der Rentenbeiträge für Erziehungs- oder Pflegearbeit im Rahmen des Regionalen Familienpaketes und der Sozialvorsorge, die für die Eingeschriebenen von Zusatzrentenfonds in Südtirol vorgesehen sind, können beim Patronat des ASGB (Sozialer Beratungsring SBR) in Bozen oder im jeweiligen Bezirksbüro eingereicht werden.

Dienstleistungen des ASGB

Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung

Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung werden von der Agentur der Einnahmen vermehrt Kontrollen durchgeführt. In diesem Zusammenhang weisen wir zum wiederholten Male darauf hin, dass Beschäftigte im Haushalt die Steuererklärung Modell UNICO PF (Mod. 730 ist für die Haushaltsbeschäftigten nichtmöglich) abfassen und die eventuelle Steuerschuld mit dem Mod. F24 selbst einzahlen müssen. Dies deshalb, weil die Arbeitgeber keine Steuersubstitute sind und deshalb die entsprechende Lohnsteuer nicht über dem Lohnstreifen abgezogen werden kann. Die Beschäftigten im Haushalt erhalten von ihren Arbeitgebern lediglich die Bestätigung für die eingezahlten Beiträge für Kranken-,Unfall- und Rentenversicherung. Selten erhalten sie einen Lohnstreifen oder ein Modell CUD; wenn, dann immer ohne Abzug der entsprechenden Lohnsteuer.