Die Seite der Rentnergewerkschaft

Vorankündigung von Tagesfahrten Frühjahr 2013

Im April:

Für Ende April planen wir für unsere Mitglieder aus Bozen,
dem Unterland, dem Wipptal, Meran und dem Vinschgau eine Tagesfahrt nach Brescia und dem Idrosee.
Mitte Mai:
Tagesfahrt zu einer deutschen Sprachinsel.

Genaueres werden wir in der nächsten Aktiv-Ausgabe mitteilen.

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Berichtüber unsere Informationsversammlungen im Herbst

Im Bild die Teilnehmer an der Informationsversammlung in Sterzing
Im Bild die Teilnehmer an der Informationsversammlung in Sterzing
Alle vier Versammlungen waren sehr gut besucht, offensichtlich wurden die Themen„Wie sieht die Zukunft unserer Renten aus“ sowie „Aktuelles zum Verbraucherschutz“ von unseren Mitgliedern als wichtig eingestuft.

Rentenfachmann Helmuth Renzler erklärte u.a.was man unter erworbenes Recht zu verstehen habe und machte auf verschiedene Neuerungen und deren Hintergründeaufmerksam, wie z.B. bei der Hinterbliebenenrente, wenn bei neuen Eheschließungen zwischen den Ehepartnern ein Altersunterschied von 20 Jahren oder mehr besteht.

Durch die Übernahme der defizitären INPDAP durch die INPS/NISF habe sich ein Problem ergeben, das aber mittelfristig sicher bewältigt werden wird. Alles in allem seien unsere Renten nicht unmittelbar gefährdet, allerdings, könnte der Staat, wie bereits für 2012 und 2013 geschehen, Veränderungen bei der Anpassung der Renten an die Inflationsrate vornehmen, was einen Kaufkraftverlust bewirkt.

Renzler wies darauf hin,dass jede von der INPS/NISF eingehende Post sofort zu öffnen, bzw. zu lesen und bei Unklarheiten dem Patronat vorzulegen sei.

Walter Andreaus von der Verbraucherzentrale Südtirol machte auf Fälle aufmerksam, wie man den Leuten heute versucht das Geld aus der Tasche zu ziehen; bei Verträgenmüsse man besonders vorsichtig sein, bevor man seine Unterschrift darunter setzt. Man könne sich in Zweifelsfällen immer an die Verbraucherzentrale wenden, die auch Kostenvergleiche anstellt.Alle Rechnungen seien unbedingt aufzubewahren, denn nur so habe man bei positivem Gerichtsentscheid von strittigen Angelegenheiten Anrecht auf Vergütung.

Beide Referenten blieben auf den vielen Fragen keine Antwort schuldig, so dass sich alle Teilnehmer mit großem Applaus bedankten, bevor man dann auf den gemütlichen Teilüberging.