Gebietskörperschaften
ASGB kritisiert Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt
Freistellungen zur Zusatzausbildung für Pflegekräfte werden minimiert
Die Fachgewerkschaft„Gebietskörperschaften“ im ASGB kritisiert die Haltung der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt bezüglich der gesetzlich vorgesehenen Zusatzausbildung für die Behindertenbetreuer/innen. Obwohl das entsprechende Dekret des Landeshauptmannes von 2009 für die weitere Berufsausübung eine Nachqualifizierung für die nach alter Regelung ausgebildeten Pflegekräfte vorsieht, stellt sich die Verwaltung der Bezirksgemeinschaft quer, indem sie die bezahlten Freistellungen für die Zusatzausbildung nur in einem minimalen Ausmaß gewährt.
„Wir fordern von einem öffentlichen Arbeitgeber wie es die Bezirksgemeinschaften sind, dass er eine gesetzlich vorgesehene Ausbildung, welche Voraussetzung für die weitere Ausübung der Aufgaben eines Berufsbildes ist, auch als Arbeitszeit anrechnet“, erklärt der Fachsekretär der ASGB-Gebietskörperschaften, Karl Heiss.
„Es geht bei den Sozialbetreuer/innen, Behindertenbetreuer/innen und Alten- und Familienhelfer/innen auch um Aufgaben wie die Medikamentenverabreichung. Daher können die Bezirksgemeinschaften das Gesetz nicht weiter ignorieren. Die Realität ist nämlich, dass diese Mitarbeiter/innen ohne Zusatzausbildung den regulären Arbeitsablauf mit aufrecht erhalten, obwohl sie dies aus rechtlicher Sicht nicht mehr machen dürften, die Verantwortung dafür aber müssen sie trotzdem tragen. Es wäre am einfachsten und aus rechtlicher Sicht in Ordnung, wenn die Bediensteten bestimmte Dienste aufgrund der fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen einfach verweigerten, aber ihnen liegt etwas an den Menschen, die sie betreuen“, unterstreicht Heiss.
Während einige Bezirksgemeinschaften die gesetzliche Verpflichtung und die Notwendigkeit der Zusatzausbildung für die Behindertenbetreuer erkennen würden und den Bediensteten den notwendigen bezahlten Sonderurlaub gewährten, würde sich die genannte Bezirksgemeinschaft nur auf ein Minimum beschränken, was sich klar gegen die Absicht des Gesetzes richte. Leidtragende dieser Haltung seien letztendlich vor allem diebetreuten Menschen selbst, so Heiss weiter.
„Was völlig fehlt, ist die Koordinierung dieser Angelegenheit auf Landesebene. Diese Problematik dürfte erst gar nicht entstehen: es gibt ein Dekret des Landeshauptmannes mit Gesetzeskraft und dieses müsste von allen Körperschaften gleich eingehalten werden“, so der ASGB-Fachsekretär.
Die Haltung der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt zeige den ganz eindeutigen Trend, dass die Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst auf dem Rücken der Bediensteten ausgetragen werden, mit Auswirkungen auf die Qualität der Dienste und mit Nachteilen fürdie sozial Schwächsten in der Bevölkerung.
Der ASGB-Gebietskörperschaften fordert nun auch die säumige Bezirksgemeinschaft auf, den betroffenen Behindertenbetreuern/innen die entlohnten Freistellungen so zu gewähren, dass sie die gesetzliche Nachqualifizierung im Interesse der betreuten Personen erwerben können.
„Es geht bei den Sozialbetreuer/innen, Behindertenbetreuer/innen und Alten- und Familienhelfer/innen auch um Aufgaben wie die Medikamentenverabreichung. Daher können die Bezirksgemeinschaften das Gesetz nicht weiter ignorieren. Die Realität ist nämlich, dass diese Mitarbeiter/innen ohne Zusatzausbildung den regulären Arbeitsablauf mit aufrecht erhalten, obwohl sie dies aus rechtlicher Sicht nicht mehr machen dürften, die Verantwortung dafür aber müssen sie trotzdem tragen. Es wäre am einfachsten und aus rechtlicher Sicht in Ordnung, wenn die Bediensteten bestimmte Dienste aufgrund der fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen einfach verweigerten, aber ihnen liegt etwas an den Menschen, die sie betreuen“, unterstreicht Heiss.
Während einige Bezirksgemeinschaften die gesetzliche Verpflichtung und die Notwendigkeit der Zusatzausbildung für die Behindertenbetreuer erkennen würden und den Bediensteten den notwendigen bezahlten Sonderurlaub gewährten, würde sich die genannte Bezirksgemeinschaft nur auf ein Minimum beschränken, was sich klar gegen die Absicht des Gesetzes richte. Leidtragende dieser Haltung seien letztendlich vor allem diebetreuten Menschen selbst, so Heiss weiter.
„Was völlig fehlt, ist die Koordinierung dieser Angelegenheit auf Landesebene. Diese Problematik dürfte erst gar nicht entstehen: es gibt ein Dekret des Landeshauptmannes mit Gesetzeskraft und dieses müsste von allen Körperschaften gleich eingehalten werden“, so der ASGB-Fachsekretär.
Die Haltung der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt zeige den ganz eindeutigen Trend, dass die Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst auf dem Rücken der Bediensteten ausgetragen werden, mit Auswirkungen auf die Qualität der Dienste und mit Nachteilen fürdie sozial Schwächsten in der Bevölkerung.
Der ASGB-Gebietskörperschaften fordert nun auch die säumige Bezirksgemeinschaft auf, den betroffenen Behindertenbetreuern/innen die entlohnten Freistellungen so zu gewähren, dass sie die gesetzliche Nachqualifizierung im Interesse der betreuten Personen erwerben können.